interne Verweise§ 33 BWahlG Wahrung des Wahlgeheimnisses (vom 01.07.2019) ... verwenden, die die Wahrung des Wahlgeheimnisses sicherstellen. (2) Die nach § 14 Absatz 5 zulässige Hilfe bei der Stimmabgabe bleibt unberührt. Die Hilfsperson ist zur ...
Zitat in folgenden NormenBundeswahlordnung (BWO)
neugefasst durch B. v. 19.04.2002 BGBl. I S. 1376; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
§ 19 BWO Benachrichtigung der Wahlberechtigten (vom 18.09.2024) ... und den Personalausweis oder Reisepass bereitzuhalten, 5a. die Belehrung, dass nach § 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes jeder Wahlberechtigte sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben kann, ...
§ 48 BWO Wahlbekanntmachung der Gemeindebehörde (vom 01.07.2019) ... mit Wahlschein und insbesondere durch Briefwahl gewählt werden kann, 5. dass nach § 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes jeder Wahlberechtigte sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben kann und eine ... durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten unzulässig ist, 5a. dass nach § 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner ...
§ 85 BWO Datenschutzrechtliche Spezialregelungen (vom 18.09.2024) ... von Artikel 13 der Verordnung (EU) 2016/679 abschließend durch die Bekanntmachung nach §§ 14 , 17, 36 des Bundeswahlgesetzes in Verbindung mit § 20. (5) Hinsichtlich der ...
Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
Zitate in ÄnderungsvorschriftenElfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 24.03.2017 BGBl. I S. 585
Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 18.06.2019 BGBl. I S. 834
Artikel 1 BWahlGuaÄndG Änderung des Bundeswahlgesetzes ... vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt." 3. § 14 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 4 wird folgender Satz angefügt: ... ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Die nach § 14 Absatz 5 zulässige Hilfe bei der Stimmabgabe bleibt unberührt. Die Hilfsperson ist zur ...
Artikel 2 BWahlGuaÄndG Änderung der Bundeswahlordnung ... b) Nach Nummer 5 wird folgende Nummer 5a eingefügt: „5a. dass nach § 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner ... des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig ( § 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes ). Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der ... ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht ( § 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes ). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl ...
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 13.02.2020 BGBl. I S. 199
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