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Zitierungen von § 41 Bundeswahlgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 41 BWahlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BWahlG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
G. v. 08.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 147, 198
Artikel 2 BWahlGuaÄndG Änderung des Bundeswahlgesetzes (vom 14.06.2023)
... werden, wer nicht als Bewerber nach § 20 Absatz 3 vorgeschlagen ist." 10. § 41 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „und welcher ... sie." 12. In § 44 Absatz 4 Satz 2 werden die Wörter „ § 41 Satz 2 und § 42 Abs. 2 Satz 2" durch die Wörter „§ 42 Absatz 2 Satz 2 und ...

Gesetz zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts
G. v. 17.03.2008 BGBl. I S. 394
Artikel 1 WahluAbgRÄndG Änderung des Bundeswahlgesetzes
... oder „Stimmzettelumschläge" ersetzt. 11. § 41 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: ... 14. § 44 Abs. 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Die nach § 41 Satz 2 und § 42 Abs. 2 Satz 2 zuständigen Wahlleiter benachrichtigen die gewählten ... annimmt." b) Absatz 2 Satz 6 wird wie folgt gefasst: „§ 41 gilt entsprechend." 17. In § 49b Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe „4,00 ...
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