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Zitierungen von § 48 Bundeswahlgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 48 BWahlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BWahlG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 45 BWahlG Erwerb der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag (vom 14.06.2023)
... Erklärung kann nicht widerrufen werden. (2) Bei einer Nachfolge ( § 48 Abs. 1 ) oder einer Wiederholungswahl (§ 44) wird die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag mit dem ...
§ 46 BWahlG Verlust der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag (vom 14.03.2024)
... der Partei gewählt waren, bleiben die Sitze unbesetzt. Im übrigen gilt § 48 Abs. 1 ...
 
Zitat in folgenden Normen

Bundeswahlordnung (BWO)
neugefasst durch B. v. 19.04.2002 BGBl. I S. 1376; zuletzt geändert durch Artikel 10 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 76 BWO Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis (vom 18.05.2013)
... ihn auf die Vorschriften des § 45 Abs. 1 des Bundeswahlgesetzes, bei einer Ersatzwahl (§ 48 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes) auf die Vorschriften des § 45 Abs. 1 und 2 des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
G. v. 14.11.2020 BGBl. I S. 2395; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 08.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 147
Artikel 1 25. BWahlGÄndG Änderung des Bundeswahlgesetzes (vom 14.06.2023)
... die Angabe „Satz 5" durch die Angabe „Satz 7" ersetzt. 5. Nach § 48 Absatz 1 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „Dies gilt nicht, solange die Partei in dem ...

Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
G. v. 08.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 147, 198
Artikel 2 BWahlGuaÄndG Änderung des Bundeswahlgesetzes (vom 14.06.2023)
...  § 6 Vergabe der Sitze an Bewerber". b) Die Angabe zu § 48 wird wie folgt gefasst: „§ 48 Berufung von Nachfolgern".  ... Bewerber". b) Die Angabe zu § 48 wird wie folgt gefasst: „ § 48 Berufung von Nachfolgern". 2. § 1 wird wie folgt gefasst:  ... Wort „Listennachfolger" durch das Wort „Nachfolger" ersetzt. 15. § 48 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 48 Berufung von Nachfolgern". b) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...

Gesetz zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts
G. v. 17.03.2008 BGBl. I S. 394
Artikel 1 WahluAbgRÄndG Änderung des Bundeswahlgesetzes
... Die Erklärung kann nicht widerrufen werden. (2) Bei einer Ersatzwahl (§ 48 Abs. 2) gilt Absatz 1 entsprechend mit der Maßgabe, dass ein gewählter Bewerber die ... Wahlergebnisses für die Ersatzwahl erwirbt. (3) Bei einer Listennachfolge (§ 48 Abs. 1) oder einer Wiederholungswahl (§ 44) wird die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag ... Zeitpunkt als angenommen. Absatz 1 Satz 3 und 4 gilt entsprechend." 16. § 48 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
V. v. 03.12.2008 BGBl. I S. 2378
Artikel 1 2. BWOuEuWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... ihn auf die Vorschriften des § 45 Abs. 1 des Bundeswahlgesetzes, bei einer Ersatzwahl (§ 48 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes) auf die Vorschriften des § 45 Abs. 1 und 2 des ...

Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
G. v. 03.05.2013 BGBl. I S. 1082
Artikel 1 22. BWahlGÄndG Änderung des Bundeswahlgesetzes
... 3" durch die Wörter „§ 6 Absatz 6 Satz 5" ersetzt. 2. § 48 Absatz 1 Satz 2 wird aufgehoben. 3. § 51 wird wie folgt gefasst:  ... Bei Ausscheiden eines Abgeordneten aus dem 17. Deutschen Bundestag ist § 48 in der bis zum 8. Mai 2013 geltenden Fassung ...