Eingangsformel - Verordnung über die Genehmigung für Neuanpflanzungen von Rebflächen (RebflAnpflV k.a.Abk.)

V. v. 09.11.2000 BGBl. I S. 1501; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 23.07.2008 BAnz. S. 2741
Geltung ab 18.11.2000; FNA: 2125-5-7-6 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Eingangsformel



Auf Grund des § 7 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 4, auch in Verbindung mit § 54 Abs. 1, diese jeweils in Verbindung mit § 53 Abs. 3 des Weingesetzes vom 8. Juli 1994 (BGBl. I S. 1467), von denen § 7 Abs. 2 Nr. 1 durch Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b des Gesetzes vom 17. Mai 2000 (BGBl. I S. 710) geändert und § 53 Abs. 3 durch Artikel 1 Nr. 15 dieses Gesetz eingefügt worden sind, verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:



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