Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 13 SeeAnlV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 SeeAnlV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SeeAnlV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anhang SeeAnlV (zu § 13 Absatz 3) Anforderungen an Sicherheitsleistungen (vom 31.01.2012)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Seeanlagenverordnung
V. v. 15.07.2008 BGBl. I S. 1296
Artikel 1 1. SeeAnlVÄndV
... der in Absatz 1 genannten Voraussetzungen sicherzustellen." 10. § 13 wird wie folgt gefasst: „§ 13 Pflichten des Anlagenbetreibers  ... sicherzustellen." 10. § 13 wird wie folgt gefasst: „§ 13 Pflichten des Anlagenbetreibers Der Betreiber hat sicherzustellen, dass von der Anlage ...

Verordnung zur Neuregelung des Rechts der Zulassung von Seeanlagen seewärts der Begrenzung des deutschen Küstenmeeres
V. v. 15.01.2012 BGBl. I S. 112, 2013 I 4112
Artikel 1 SeeAnlVuaÄndV Änderung der Seeanlagenverordnung (vom 31.01.2012)
... 9" ersetzt. 3. Die §§ 4 bis 16a werden durch folgende §§ 4 bis 17 ersetzt: „§ 4 Planfeststellungsverfahren (1) Der Plan ... und Hydrographie) bekannt und trägt sie in die amtlichen Seekarten ein. § 13 Beseitigung der Anlagen, Sicherheitsleistung (1) Wenn der Plan außer Kraft ... § 18. 5. Die Anlage wird wie folgt gefasst: „Anhang (zu § 13 Absatz 3) Anforderungen an Sicherheitsleistungen 1. Die Genehmigungsbehörde ...