interne Verweise§ 11a PatV Einreichung des Sequenzprotokolls als elektronisches Dokument; sprachbezogene Anforderungen an Sequenzprotokolle (vom 01.07.2022) ... Abweichend von § 3 Satz 1 ist das Sequenzprotokoll nach den Vorgaben des in § 11 Absatz 2 Satz 1 bezeichneten Standards in einer einzigen Datei im XML-Format als elektronisches Dokument beim ... auch in weiteren Sprachen angegeben werden. (3) Sofern nach dem in § 11 Absatz 2 Satz 1 bezeichneten Standard Angaben im Sequenzprotokoll als sprachabhängiger Freitext vorgesehen ... Informationsteil des Sequenzprotokolls sollen bei der Übersetzung nach den Vorgaben des in § 11 Absatz 2 Satz 1 bezeichneten Standards ergänzt und gegebenenfalls aktualisiert ...
Zitat in folgenden NormenGebrauchsmusterverordnung (GebrMV)
V. v. 11.05.2004 BGBl. I S. 890; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 14.06.2022 BGBl. I S. 878
§ 6 GebrMV Beschreibung (vom 01.07.2022) ... in der Gebrauchsmusteranmeldung Nukleotid- oder Aminosäuresequenzen offenbart, so gelten die §§ 11 bis 11b der Patentverordnung ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Markenverordnung und anderer Verordnungen
V. v. 10.12.2012 BGBl. I S. 2630
Verordnung zur Änderung der Patentverordnung und der Gebrauchsmusterverordnung
V. v. 26.05.2011 BGBl. I S. 996
Verordnung zur Änderung der Patentverordnung und der Gebrauchsmusterverordnung im Hinblick auf Nukleotid- und Aminosäuresequenzprotokolle
V. v. 14.06.2022 BGBl. I S. 878
Artikel 1 PatVuaÄndV Änderung der Patentverordnung ... durch das Wort „Inhaltsübersicht" ersetzt. b) Die Angabe zu § 11 wird durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 11 Darstellung von Nukleotid- ... b) Die Angabe zu § 11 wird durch die folgenden Angaben ersetzt: „ § 11 Darstellung von Nukleotid- und Aminosäuresequenzen; Sequenzprotokolle § 11a ... Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (weggefallen)". 2. § 11 wird durch die folgenden §§ 11 bis 11b ersetzt: „§ 11 Darstellung ... „Anlage 1 (weggefallen)". 2. § 11 wird durch die folgenden §§ 11 bis 11b ersetzt: „§ 11 Darstellung von Nukleotid- und ... 2. § 11 wird durch die folgenden §§ 11 bis 11b ersetzt: „ § 11 Darstellung von Nukleotid- und Aminosäuresequenzen; Sequenzprotokolle (1) Sind in ... ihres Inkrafttretens und etwaigen Übergangsregelungen bekannt. (3) Die in den §§ 11 bis 11b verwendeten Begriffe sind entsprechend ihrer Bedeutung in dem in Absatz 2 Satz 1 ... (1) Abweichend von § 3 Satz 1 ist das Sequenzprotokoll nach den Vorgaben des in § 11 Absatz 2 Satz 1 bezeichneten Standards in einer einzigen Datei im XML-Format als elektronisches Dokument beim ... zusätzlich auch in weiteren Sprachen angegeben werden. (3) Sofern nach dem in § 11 Absatz 2 Satz 1 bezeichneten Standard Angaben im Sequenzprotokoll als sprachabhängiger Freitext vorgesehen ... Informationsteil des Sequenzprotokolls sollen bei der Übersetzung nach den Vorgaben des in § 11 Absatz 2 Satz 1 bezeichneten Standards ergänzt und gegebenenfalls aktualisiert werden. § 11b ... unberührt." 3. In § 15 Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter „und § 11 Abs. 2 gelten" durch das Wort „gilt" ersetzt. 4. Anlage 1 wird ...
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