§ 292c - Lastenausgleichsgesetz (LAG)

neugefasst durch B. v. 02.06.1993 BGBl. I S. 845, 1995 I 248; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 17 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 01.01.1970; FNA: 621-1 Lastenausgleich
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§ 292c Überleitungsvorschriften


§ 292c wird in 5 Vorschriften zitiert

In den Fällen des § 292 Abs. 4 Satz 1 kann die Kriegsschadenrente übergeleitet werden

1.
bei einem allein stehenden Berechtigten und bei gleichzeitig untergebrachten Ehegatten die Unterhaltshilfe in voller Höhe,

2.
bei Unterbringung des Berechtigten oder seines am 31. Dezember 2005 nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten die Unterhaltshilfe bis zur Höhe der zu diesem Zeitpunkt für den Ehegatten nach § 269 Abs. 2, § 269a Abs. 3 und § 269b Abs. 2 Nr. 1 gewährten Zuschlagsbeträge,

3.
in Höhe von 4 vom Hundert des Grundbetrags der zum 1. Januar 2006 festgesetzten Entschädigungsrente nach § 280 oder in Höhe der Hälfte des Auszahlungsbetrags der zum 1. Januar 2006 festgesetzten Entschädigungsrente nach § 284.

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Zitierungen von § 292c LAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 292c LAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 LAG Ausgleichsleistungen
... - §§ 253 bis 260 -, 3. Kriegsschadenrente - §§ 261 bis 292c -, 4. Hausratentschädigung - §§ 293 bis 297 -,  ...
§ 232 LAG Ausgleichsleistungen mit Rechtsanspruch
... (§§ 243 bis 252), 2. Kriegsschadenrente (§§ 261 bis 292c ), 3. Hausratentschädigung (§§ 293 bis 297), 4.  ...
§ 301 LAG Allgemeine Vorschriften
... Gewährung laufender Leistungen nach dem 31. Dezember 2005 gelten die §§ 292a bis 292c entsprechend. (4) Durch Rechtsverordnung wird Näheres bestimmt 1.  ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Flüchtlingshilfegesetz (FlüHG)
neugefasst durch B. v. 15.05.1971 BGBl. I S. 681; zuletzt geändert durch Artikel 6a G. v. 21.07.2004 BGBl. I S. 1742
§ 16a FlüHG Laufende Beihilfe nach dem 31. Dezember 2005
... Zeiträume nach dem 31. Dezember 2005 gelten die §§ 292a bis 292c des Lastenausgleichsgesetzes ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Reparationsschädengesetz (RepG)
G. v. 12.02.1969 BGBl. I S. 105; aufgehoben durch Artikel 8 G. v. 21.06.2006 BGBl. I S. 1323
§ 44 RepG Kriegsschadenrente
... In entsprechender Anwendung der §§ 261 bis 273 und 275 bis 292c des Lastenausgleichsgesetzes wird Kriegsschadenrente gewährt 1. zur ...


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