§ 304 - Lastenausgleichsgesetz (LAG)

neugefasst durch B. v. 02.06.1993 BGBl. I S. 845, 1995 I 248; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 17 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 01.01.1970; FNA: 621-1 Lastenausgleich
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§ 304


§ 304 wird in 2 Vorschriften zitiert

(weggefallen)

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Zitierungen von § 304 LAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 304 LAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 LAG Ausgleichsleistungen
...  Entschädigung im Währungsausgleich für Sparguthaben Vertriebener - § 304 -, 9. Entschädigung nach dem Altsparergesetz, 10.  ...
§ 232 LAG Ausgleichsleistungen mit Rechtsanspruch
...  Entschädigung im Währungsausgleich für Sparguthaben Vertriebener (§ 304 ), 5. Entschädigung nach dem Altsparergesetz. (2) Der ...


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