§ 64 - Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)

neugefasst durch B. v. 24.02.2010 BGBl. I S. 150; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
Geltung ab 01.01.1977; FNA: 2030-25 Beamte
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§ 64 Entzug von Hinterbliebenenversorgung


§ 64 hat 1 frühere Fassung und wird in 6 Vorschriften zitiert

(1) Die oberste Dienstbehörde kann Empfängern von Hinterbliebenenversorgung die Versorgungsbezüge auf Zeit teilweise oder ganz entziehen, wenn sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigt haben; § 41 gilt sinngemäß. Die diese Maßnahme rechtfertigenden Tatsachen sind in einem Untersuchungsverfahren festzustellen, in dem die eidliche Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen zulässig und der Versorgungsberechtigte zu hören ist.

(2) § 61 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Satz 2 bleibt unberührt.


Text in der Fassung des Artikels 4 Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) G. v. 5. Februar 2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842 m.W.v. 12. Februar 2009

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Frühere Fassungen von § 64 BeamtVG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 12.02.2009Artikel 4 Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
vom 05.02.2009 BGBl. I S. 160

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 64 BeamtVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 64 BeamtVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BeamtVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 69 BeamtVG Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfänger (vom 01.01.2020)
... Satz 2, die §§ 49 bis 50a, 51, 52, 55 Abs. 1 Satz 7 und Abs. 2 bis 8, die §§ 57 bis 65, 69e Abs. 3, 4 und 7 sowie § 70 dieses Gesetzes sind anzuwenden. § 6 ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Altersgeldgesetz (AltGG)
Artikel 1 G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3386; zuletzt geändert durch Artikel 71 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 9 AltGG Hinterbliebenenaltersgeld (vom 01.01.2020)
... des Altersgeldberechtigten. (7) Die §§ 1a, 25, 28, 61 Absatz 1 und 2 sowie § 64 des Beamtenversorgungsgesetzes gelten ...

Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung im Geschäftsbereich der Deutschen Telekom AG (ZOVersDTAG)
A. v. 25.07.1997 BGBl. I S. 2288; zuletzt geändert durch III. A. v. 02.12.1997 BGBl. 1998 I S. 523
I. ZOVersDTAG Pensionsfestsetzungs- und -regelungsbehörden
... sind, zum Beispiel nach § 5 Abs. 3 Satz 2, § 6 Abs. 2 Satz 2, §§ 60, 64 des Beamtenversorgungsgesetzes, 3. Entscheidungen über das Absehen von der ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 4 DNeuG Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
... durch die Angabe „§ 43 des Bundesbeamtengesetzes" ersetzt. 42. § 64 Abs. 1 Satz 3 wird aufgehoben. 43. § 66 wird wie folgt geändert:  ... Satz 2, die §§ 49 bis 50a, 51, 52, 55 Abs. 1 Satz 7 und Abs. 2 bis 8, die §§ 57 bis 65, 69e Abs. 3, 4 und 7 sowie § 70 dieses Gesetzes sind anzuwenden."  ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung im Geschäftsbereich der Deutschen Post AG (ZOVers Deutsche Post AG)
A. v. 10.11.2008 BGBl. I S. 2327; aufgehoben durch I. A. v. 18.10.2017 BGBl. I S. 3615
I. ZOVers Deutsche Post AG Pensionsfestsetzungs- und Regelungsbehörden
... § 5 Abs. 3 Satz 2, § 6 Abs. 2 Satz 2, den §§ 29, 60 und 62 Abs. 3 sowie § 64 des Beamtenversorgungsgesetzes, 3. Entscheidungen über das Absehen von der ...

Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung im Geschäftsbereich der Deutschen Post AG (ZOVersDPAG)
A. v. 08.12.1999 BGBl. I S. 23; aufgehoben durch IV. A. v. 10.11.2008 BGBl. I S. 2327
I. ZOVersDPAG Pensionsfestsetzungs- und -regelungsbehörde
... sind, zum Beispiel nach § 5 Abs. 3 Satz 2, § 6 Abs. 2 Satz 2, §§ 60, 64 Beamtenversorgungsgesetz, 3. Entscheidungen über das Absehen von der ...


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