Anlage 1a (zu § 9 Abs. 1 Nr. 1a) Meldevordruck zur Ermittlung der Eigenmittel und Solvabilitätsanforderungen des Finanzkonglomerats auf der Grundlage eines Konzernabschlusses - Konsolidierte Berechnung Finanzkonglomerat (FSKFK) -
(siehe BGBl. I 2008 S. 1383ff)
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interne Verweise§ 9 FkSolV Einreichungsverfahren (vom 30.07.2008) ... - Konsolidierte Berechnung Finanzkonglomerat (FSKFK) - (Anlage 1a ), 2. Meldevordruck zur Erfassung der Eigenmittel und Solvabilitätsanforderungen ... soweit sie nicht bereits in der Berechnung nach § 10a des Kreditwesengesetzes (Anlage 1a oder 2) erfasst wurden - Einzelabschluss Banken (FSEAB) - (Anlage 4), ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Finanzkonglomerate-Solvabilitäts-Verordnung
V. v. 21.07.2008 BGBl. I S. 1377
Artikel 1 1. FkSolVÄndV ... - Konsolidierte Berechnung Finanzkonglomerat (FSKFK) - (Anlage 1a ), 2. Meldevordruck zur Erfassung der Eigenmittel und Solvabilitätsanforderungen ... soweit sie nicht bereits in der Berechnung nach § 10a des Kreditwesengesetzes (Anlage 1a oder 2) erfasst wurden - Einzelabschluss Banken (FSEAB) - (Anlage 4), ... in der ab dem 30. Juli 2008 geltenden Fassung angewendet werden." 9. Die Anlagen 1 bis 8 werden durch die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtlichen Anlagen ersetzt. ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Finanzkonglomerate-Solvabilitäts-Verordnung
V. v. 18.12.2008 BGBl. I S. 2767
Artikel 1 2. FkSolVÄndV ... Anlage 1a zur Finanzkonglomerate-Solvabilitäts-Verordnung vom 2. September 2005 (BGBl. I S. 2688), die ...
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