Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.08.2007 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 1 - Elektronische Rechtsverkehrsverordnung (ERVVOBGH)

V. v. 26.11.2001 BGBl. I S. 3225; aufgehoben durch § 4 V. v. 24.08.2007 BGBl. I S. 2130
Geltung ab 30.11.2001; FNA: 310-4-8 Zivilprozess, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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§ 1 Zulassung der elektronischen Form



Beim Bundesgerichtshof können elektronische Dokumente in folgenden Verfahren eingereicht werden:

1.
Verfahren nach der Zivilprozessordnung,

2.
Verfahren nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit,

3.
Verfahren nach der Grundbuchordnung,

4.
Verfahren nach der Schiffsregisterordnung.



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