Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Arbeitsschutz und Unfallverhütung, Brandschutz,
- 2.
- Pflegen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten und Maschinen,
- 3.
- Lesen von Zeichnungen und Schemata, Anfertigen von Skizzen,
- 4.
- Grundfertigkeiten der Metallbearbeitung,
- 5.
- Grundfertigkeiten im Stein- und Betonbau,
- 6.
- Bearbeiten und Versetzen von keramischen Werkstoffen, Natur- und Kunststeinen,
- 7.
- Herstellen von Lötverbindungen,
- 8.
- Gas- und Lichtbogenschweißen,
- 9.
- Be- und Verarbeiten von Rohren, Profilen und Blechen,
- 10.
- Herstellen von offenen Kaminen, Kachelöfen und Elektrospeicherheizungen,
- 11.
- Einbauen und Warten von Warmluftzentralheizungen,
- 12.
- Einbauen und Warten von Feuerungen, Brennstofflagern und zentralen Heizölversorgungsanlagen.