Änderung Anlage SGB XII vom 01.08.2019

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Anlage SGB XII a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.08.2019 geltenden Fassung
Anlage SGB XII n.F. (neue Fassung)
in der am 01.08.2019 geltenden Fassung
durch Artikel 4 G. v. 29.04.2019 BGBl. I S. 530
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage (neu)


(Text neue Fassung)

Anlage (zu § 34) Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf in Euro


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gültig im
Kalender-
jahr | Teilbetrag
für das im jeweiligen
Kalenderjahr
beginnende
erste Schulhalbjahr | Teilbetrag
für das im jeweiligen
Kalenderjahr
beginnende
zweite Schulhalbjahr

2019 | 100 Euro | -

2020 | 100 Euro | 50 Euro

 (keine frühere Fassung vorhanden)



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