interne Verweise§ 8 SGB XII Leistungen (vom 01.01.2020) ... Sozialhilfe umfasst: 1. Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 bis 40), 2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 bis ...
§ 27 SGB XII Leistungsberechtigte (vom 01.01.2020) ... Lebensunterhalt aus ihrem Einkommen und Vermögen nicht bestreiten, sind vorbehaltlich des § 39 Satz 3 Nummer 1 auch das Einkommen und das Vermögen der Eltern oder des Elternteils gemeinsam zu ...
§ 117 SGB XII Pflicht zur Auskunft (vom 01.01.2011) ... Auskunftspflichtig nach Satz 1 und 2 sind auch Personen, von denen nach § 39 trotz Aufforderung unwiderlegt vermutet wird, dass sie Leistungen zum Lebensunterhalt an andere ...
Zitat in folgenden NormenZivilprozessordnung (ZPO)
neugefasst durch B. v. 05.12.2005 BGBl. I S. 3202, 2006 I 431, 2007 I 1781; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 24.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 328
§ 902 ZPO Erhöhungsbeträge (vom 01.12.2021) ... 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch oder in einer Gemeinschaft nach den §§ 19, 20, 27, 39 Satz 1 oder § 43 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch leben und denen er nicht auf Grund ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBundesteilhabegesetz (BTHG)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3191, 2018 I 126
Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket)
G. v. 27.03.2020 BGBl. I S. 575
Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 02.12.2006 BGBl. I S. 2670
Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2557
Artikel 1 SGBXIIuaÄndG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ... geregelt ist." bb) In dem neuen Satz 2 werden die Wörter „; § 39 Satz 1 ist nicht anzuwenden" gestrichen. b) Nach Absatz 1 werden die folgenden ... ersetzt. e) Folgender Absatz 6 wird angefügt: „(6) § 39 Satz 1 ist nicht anzuwenden." 14. § 44 wird wie folgt gefasst: ...
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 453
Artikel 3 EGRBEG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ... Abschnitt Einschränkung von Leistungsberechtigung und -umfang § 39 Vermutung der Bedarfsdeckung § 39a Einschränkung der Leistung ... 6. In § 20 Satz 2 wird die Angabe „§ 36" durch die Angabe „§ 39 " ersetzt. 7. In § 21 Satz 2 wird die Angabe „§ 34" durch die ... aus ihrem Einkommen und Vermögen nicht bestreiten, sind vorbehaltlich des § 39 Satz 3 Nummer 1 auch das Einkommen und das Vermögen der Eltern oder des Elternteils gemeinsam ... Abschnitt Einschränkung von Leistungsberechtigung und -umfang". 17. § 39 wird wie folgt gefasst: „§ 39 Vermutung der Bedarfsdeckung Lebt ... und -umfang". 17. § 39 wird wie folgt gefasst: „§ 39 Vermutung der Bedarfsdeckung Lebt eine nachfragende Person gemeinsam mit anderen ... der Sicherstellung der Hilfe und Versorgung erfolgt." 18. Der bisherige § 39 wird § 39a. 19. Im neuen § 39a Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter ... notwendigen Lebensunterhalt nach § 27a übersteigen, sind zu berücksichtigen; § 39 Satz 1 ist nicht anzuwenden." b) In Absatz 2 Satz 6 werden die Wörter ... 46a Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 36 Satz 1" durch die Angabe „§ 39 Satz 1" ersetzt. 28. § 72 wird wie folgt geändert: a) In ... 72 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 4 wird die Angabe „§ 39 " durch die Angabe „§ 39a" ersetzt. b) In Absatz 4 Satz 1 wird die ... § 117 Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „§ 36" durch die Angabe „§ 39 " ersetzt. 37. § 122 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 ...
Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG)
G. v. 22.11.2020 BGBl. I S. 2466; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 07.05.2021 BGBl. I S. 850
Teilhabestärkungsgesetz
G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
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