§ 12 - Gebrauchsmusterverordnung (GebrMV)

V. v. 11.05.2004 BGBl. I S. 890; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 14.06.2022 BGBl. I S. 878
Geltung ab 01.06.2004; FNA: 421-1-5 Gebrauchsmusterrecht
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§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



1Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2004 in Kraft. 2Gleichzeitig treten

1.
die Gebrauchsmusteranmeldeverordnung vom 12. November 1986 (BGBl. I S. 1739), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3656), und

2.
die Vierte Verordnung zur Änderung der Gebrauchsmusteranmeldeverordnung vom 10. Juni 1996 (BGBl. I S. 846)

außer Kraft.



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