Der Dritte Abschnitt der Tierärztlichen Prüfung umfasst die Prüfungsfächer
- 1.
- Tierschutz,
- 2.
- Tierseuchenbekämpfung,
- 3.
- Lebensmittelkunde einschließlich Querschnittsfach "Lebensmittel",
- 4.
- Milchkunde,
- 5.
- Fleisch- und Geflügelfleischhygiene,
- 6.
- Arznei- und Betäubungsmittelrecht und
- 7.
- Tierärztliches Berufs- und Standesrecht.
Die Prüfungen sollen innerhalb von zehn Wochen abgelegt werden.