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Anlage 5 - Approbationsordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (TAppO)

Artikel 1 V. v. 10.11.1999 BGBl. I S. 2162; aufgehoben durch § 69 V. v. 27.07.2006 BGBl. I S. 1827
Geltung ab 01.08.2000; FNA: 7830-1-5 Organisation und Aufbau
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Anlage 5 (zu § 14 Abs. 1 und 4)


Anlage 5 wird in 1 Vorschrift zitiert

(siehe BGBl. I 1999 S. 2181)



 

Zitierungen von Anlage 5 TAppO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 5 TAppO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TAppO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 14 TAppO Prüfungsergebnis
... Vorsitzende stellt die Prüfungsergebnisse fest und erteilt die Zeugnisse nach den Anlagen 4 bis 8. In den Zeugnissen werden die Prüfungsnoten für die Prüfungsfächer sowie ... das Bestehen der Tierärztlichen Vorprüfung wird ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 5 und über das Bestehen der Tierärztlichen Prüfung ein Zeugnis nach dem Muster der ...