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Anlage 13 - Approbationsordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (TAppO)

Artikel 1 V. v. 10.11.1999 BGBl. I S. 2162; aufgehoben durch § 69 V. v. 27.07.2006 BGBl. I S. 1827
Geltung ab 01.08.2000; FNA: 7830-1-5 Organisation und Aufbau
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Anlage 13 (zu § 56 Abs. 3)


Anlage 13 wird in 1 Vorschrift zitiert

(siehe BGBl. I 1999 S. 2189)

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Zitierungen von Anlage 13 TAppO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 13 TAppO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TAppO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 56 TAppO Ausbildung in der Tierklinik
...  (3) Die Studierenden erhalten über die Ausbildung eine Bescheinigung nach Anlage 13 ...