Anlage 16 (zu § 61)
(siehe BGBl. I 1999 S. 2192)
interne Verweise§ 61 TAppO Approbationsurkunde ... Approbationsurkunde wird nach dem Muster der Anlage 16 erteilt. Sie ist dem Antragsteller gegen Empfangsbekenntnis auszuhändigen oder mit ...
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