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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.07.2016 aufgehoben

§ 1 - Verordnung über die Gewährung einer Unterrichtsvergütung für Lehramtsanwärter (LehrVergV k.a.Abk.)

V. v. 18.07.1976 BGBl. I S. 1828; aufgehoben durch Artikel 27 G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
Geltung ab 01.08.1976; FNA: 2032-1-18 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss
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§ 1



Anwärtern für ein Lehramt an öffentlichen Schulen kann für selbständig erteilten Unterricht eine Unterrichtsvergütung gewährt werden.

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