§ 327a HGB a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.01.2007 geltenden Fassung | § 327a HGB n.F. (neue Fassung) in der am 26.11.2015 geltenden Fassung durch Artikel 8 G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2029 |
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(Text alte Fassung) § 327a (neu) | (Text neue Fassung)§ 327a Erleichterung für bestimmte kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften |
§ 325 Abs. 4 Satz 1 ist auf eine Kapitalgesellschaft nicht anzuwenden, wenn sie ausschließlich zum Handel an einem organisierten Markt zugelassene Schuldtitel im Sinn des § 2 Absatz 1 Nummer 3 des Wertpapierhandelsgesetzes mit einer Mindeststückelung von 100.000 Euro oder dem am Ausgabetag entsprechenden Gegenwert einer anderen Währung begibt. |