Eingangsformel - Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesrückerstattungsgesetzes (1. DV-BRüG)

V. v. 14.05.1965 BGBl. I S. 420; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 11 G. v. 22.09.2005 BGBl. I S. 2809
Geltung ab 23.05.1965; FNA: 250-1-1 Rückerstattung

Eingangsformel



Auf Grund des § 29b Abs. 2 und des § 44a Abs. 1 Satz 2, Abs. 5 des Bundesgesetzes zur Regelung der rückerstattungsrechtlichen Geldverbindlichkeiten des Deutschen Reichs und gleichgestellter Rechtsträger (Bundesrückerstattungsgesetz - BRüG) vom 19. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 734), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Oktober 1964 (Bundesgesetzbl. I S. 809), verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates:



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