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Anhang III - Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen (31. BImSchV)

Artikel 1 V. v. 21.08.2001 BGBl. I S. 2180; aufgehoben durch § 13 Abs. 3 V. v. 10.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 7
Geltung ab 25.08.2001; FNA: 2129-8-31 Umweltschutz
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Anhang III (zu §§ 3 und 4) Spezielle Anforderungen



(siehe BGBl. I 2001 S. 2192 - 2202)





 

Frühere Fassungen von Anhang III 31. BImSchV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 05.04.2017Artikel 5 Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/99/EU und zur Änderung und Anpassung weiterer immissionsschutzrechtlicher Verordnungen
vom 24.03.2017 BGBl. I S. 656
aktuell vorher 02.05.2013 (09.10.2013)Berichtigung der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin sowie zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen
vom 07.10.2013 BGBl. I S. 3754
aktuell vorher 02.05.2013Artikel 7 Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin sowie zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen
vom 02.05.2013 BGBl. I S. 1021
aktuell vorher 23.12.2010Artikel 2 Verordnung zur Anpassung umweltrechtlicher Verordnungen an die Terminologie der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
vom 20.12.2010 BGBl. I S. 2194
aktuellvor 23.12.2010früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anhang III 31. BImSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anhang III 31. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 31. BImSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 31. BImSchV Begriffsbestimmungen (vom 16.07.2021)
... Verbindungen, die in einem von der Anlage hergestellten Produkt enthalten sind, soweit im Anhang III nichts anderes festgelegt ist; 7. Druckfarbe: ein Gemisch, ...
§ 3 31. BImSchV Allgemeine Anforderungen (vom 05.04.2017)
...  2. Absatz 5 und 6 eingehalten werden, soweit durch § 4 in Verbindung mit Anhang III nichts anderes bestimmt ist. (2) Der Betreiber einer Anlage hat ... 2. Bei allen anderen Stoffen a) sind entweder die Anforderungen nach Anhang III für jede Tätigkeit einzeln einzuhalten oder b) es dürfen die ...
§ 4 31. BImSchV Spezielle Anforderungen (vom 02.05.2013)
... Betreiber hat eine Anlage so zu errichten und zu betreiben, dass 1. die im Anhang III für die Anlage festgelegten a) Emissionsgrenzwerte für gefasste Abgase,  ... und c) Grenzwerte für die Gesamtemissionen und 2. die im Anhang III für die Anlage festgelegten besonderen Anforderungen eingehalten werden. An ...
§ 5 31. BImSchV Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen (vom 05.04.2017)
... Die Anforderungen nach Absatz 4 bis 9 gelten, soweit in Anhang III für die jeweilige nicht genehmigungsbedürftige Anlage nichts anderes bestimmt ist. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Anpassung umweltrechtlicher Verordnungen an die Terminologie der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
V. v. 20.12.2010 BGBl. I S. 2194
Artikel 2 EGVO1272/2008AnpV Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen
... zugeordnet sind, auch wenn mehrere dieser Verbindungen vorhanden sind." 3. Anhang III wird wie folgt geändert: a) In Nummer 2.1.2 Spalte „Bemerkungen" ...

Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/99/EU und zur Änderung und Anpassung weiterer immissionsschutzrechtlicher Verordnungen
V. v. 24.03.2017 BGBl. I S. 656
Artikel 5 RL2014/99/EU-UV Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen
... „Richtlinie 2006/40/EG (ABl. L 161 vom 14.6.2006, S. 12)" ersetzt. 6. Anhang III wird wie folgt geändert: a) In Nummer 3.1.2 Buchstabe b wird die Angabe ...

Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin sowie zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen
V. v. 02.05.2013 BGBl. I S. 1021, 3754
Artikel 7 IndEmissRLUVuaÄndV Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen (vom 02.05.2013)
... und werden die bisherigen Buchstaben b und c die Buchstaben a und b. 12. Anhang III wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1.1.2 in Satz 1 werden nach dem Wort ...