Zitierungen von § 6 Sportseeschifferscheinverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 SportSeeSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SportSeeSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 SportSeeSchV Antrag (vom 10.05.2017)
... für den Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen und die Nachweise nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 oder § 6 Abs. 2 Nr. 2 für die jeweilige Antriebsart, 4. bei Beantragung des ... den Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen und die Nachweise nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 oder § 6 Abs. 2 Nr. 2 für die jeweilige Antriebsart, 4. bei Beantragung des Sporthochseeschifferscheins ... bei Beantragung des Sporthochseeschifferscheins den Sportseeschifferschein und die Nachweise nach § 6 Abs. 3 Nr. 3 jeweils für die jeweilige Antriebsart. (2) Der Bewerber wird erst dann zur ...
Anlage 5 SportSeeSchV (zu § 11a) Besetzung von gewerbsmäßig genutzten Sportfahrzeugen
... mit einem Inhaber des Sportbootführerscheins besetzt werden, der den Nachweis nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 führt. 3) Fahrzeuge, die innerhalb von 24 Stunden länger als 10 ...
 
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Zitat in folgenden Normen

BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (BMDV-WS-BesGebV)
V. v. 28.10.2021 BGBl. I S. 4744; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 25.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 100
Anlage BMDV-WS-BesGebV (zu § 2) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 02.04.2025)
...  36,50 27 Ausstellung i. V. m. Auflagen § 6 Absatz 4 SportSeeSchV 18,55 28 Ausstellung einer Ersatzausfertigung oder ...

See-Sportbootverordnung (SeeSpbootV)
Artikel 1 V. v. 29.08.2002 BGBl. I S. 3457; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 25.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 100
Anlage 4 SeeSpbootV (zu § 15 Absatz 3) Besetzung von gewerbsmäßig genutzten Wasserfahrzeugen (vom 02.04.2025)
... einer Inhaberin des Sportbootführerscheins-See besetzt werden, der oder die den Nachweis nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 der Sportseeschifferscheinverordnung führt, dass er oder sie mindestens 300 Seemeilen auf Wasserfahrzeugen mit der jeweiligen ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der See-Sportbootverordnung sowie der Kostenverordnung für Amtshandlungen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt
V. v. 06.05.2010 BGBl. I S. 573
Artikel 1 SeeSpbootVuaÄndV Änderung der See-Sportbootverordnung
... des Sportbootführerscheins-See besetzt werden, der oder die den Nachweis nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 der Sportseeschifferscheinverordnung führt, dass er oder sie mindestens 300 ...

Zweite Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich
V. v. 03.05.2017 BGBl. I S. 1016, 4043
Artikel 7 2. SpBootRÄndV Änderung der Sportseeschifferscheinverordnung (vom 10.05.2017)
... wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 3a Satz 2, § 5 Absatz 1 Nummer 3, § 6 Absatz 4 werden die Wörter „Sportbootführerschein-See" durch die Wörter ... für den Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen" ersetzt. 2. § 6 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Satz 1 ...


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