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F. - BMF-Zuständigkeitsanordnung - Versorgung - (ZustAO Vers)

A. v. 27.01.2000 BGBl. I S. 1213; aufgehoben durch H. A. v. 26.06.2010 BGBl. I S. 908
Geltung ab 01.02.2000; FNA: 2030-14-113 Beamte
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F. Aufgehobene Anordnungen



Folgende Anordnungen hebe ich auf:

1.
Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung vom 7. Juni 1996 (BGBl. I S. 870)

2.
Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf die Oberfinanzdirektionen im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich nach dem Ersten Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts vom 7. Juni 1996 (BGBl. I S. 905), geändert durch Anordnung vom 18. Juni 1997 (BGBl. I S. 1679),

3.
Anordnung über die zentrale Erstattung von anteiligen Versorgungslasten nach Maßgabe der §§ 107b, 107c des Beamtenversorgungsgesetzes durch die Oberfinanzdirektionen vom 30. April 1997 (GMBl 1997 S. 274),

4.
Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten für die Entscheidung über Widersprüche auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung, der Beihilfe und der Unterstützung vom 7. Juni 1996 (BGBl. I S. 907),

5.
Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten für die Entscheidung über Widersprüche auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung, der Beihilfe und der Unterstützung vom 29. November 1994 (BGBl. I S. 3855),

6.
Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten für die Entscheidung über Widersprüche auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung, der Beihilfe und der Unterstützung vom 5. September 1991 (BGBl. I S. 1988),

7.
die noch bestehenden Nummern 1.2, 1.3 sowie die Ziffern III und IV der Anordnung des Bundesministeriums des Innern - BMI-Zuständigkeitsanordnung - Versorgungsausgleich - vom 5. Juni 1987 (GMBl S. 354), geändert durch Anordnung vom 15. Mai 1992 (GMBl S. 419),

8.
die noch bestehenden Abschnitte I Nr. 4, 6 und II der Anordnung des Bundesministeriums des Innern über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung (BMI-Zuständigkeitsanordnung - Beamtenversorgung) vom 26. Januar 1987 (GMBl 1987 S. 62), geändert durch die Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung vom 15. Mai 1992 (GMBl 1992 S. 419).

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