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Änderung Eingangsformel ZustAO Vers vom 15.08.2006

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Eingangsformel ZustAO Vers a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 15.08.2006 geltenden Fassung
Eingangsformel ZustAO Vers n.F. (neue Fassung)
in der am 15.08.2006 geltenden Fassung
durch I. A v 15.08.2006 BGBl. I 2079
 

(Textabschnitt unverändert)

Eingangsformel


Im Namen und im Einvernehmen mit

- dem Chef des Bundespräsidialamtes,

- dem Direktor beim Deutschen Bundestag,

- dem Direktor des Bundesrates,

- dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts,

- dem Chef des Bundeskanzleramtes,

- dem Präsidenten des Bundesrechnungshofs,

- dem Auswärtigen Amt,

- dem Bundesministerium des Innern,

- dem Bundesministerium der Justiz,

(Text alte Fassung) nächste Änderung

- dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit,

- dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten,

- dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen,

- dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung,

(Text neue Fassung)

- dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie,

- dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz,

- dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales,

- dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung,

- dem Bundesministerium für Gesundheit,


- dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,

- dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,

- dem Bundesministerium für Bildung und Forschung,

- dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung,

- dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung,

vorherige Änderung

- der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien,



- dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien,

- dem Vorstand der Unfallkasse Post und Telekom,

- dem Kuratorium der Museumsstiftung Post und Telekommunikation,

- dem Präsidenten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,

- dem Vorstand der Unfallkasse des Bundes

- dem Sprecher des Vorstands der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

ordne ich zur Durchführung

A.

der Pensionsfestsetzung und des Vollzugs von Vorschriften auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung,

B.

des Versorgungsausgleichs,

C.

der Erstattung von anteiligen Versorgungslasten bei Wechsel des Dienstherrn,

D.

der Entscheidung über Widersprüche und der Vertretung bei Klagen aus den unter Buchstaben A bis C dieser Anordnung genannten Bereichen

Folgendes an:



 

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