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§ 4 - Unterlassungsklagengesetz (UKlaG)

neugefasst durch B. v. 27.08.2002 BGBl. I S. 3422, 4346; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
Geltung ab 01.01.2002; FNA: 402-37 Nebengesetze zum Recht der Schuldverhältnisse
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§ 4 Liste der qualifizierten Verbraucherverbände



(1) Das Bundesamt für Justiz führt eine Liste der qualifizierten Verbraucherverbände und veröffentlicht sie in der jeweils aktuellen Fassung auf seiner Internetseite.

(2) 1Ein eingetragener Verein, zu dessen satzungsmäßigen Aufgaben es gehört, Interessen der Verbraucher durch nicht gewerbsmäßige Aufklärung und Beratung wahrzunehmen, wird auf seinen Antrag in die Liste eingetragen, wenn

1.
er mindestens drei Verbände, die im gleichen Aufgabenbereich tätig sind, oder mindestens 75 natürliche Personen als Mitglieder hat,

2.
er zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens einem Jahr im Vereinsregister eingetragen ist und ein Jahr seine satzungsmäßigen Aufgaben wahrgenommen hat,

3.
auf Grund seiner bisherigen Tätigkeit sowie seiner personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung gesichert erscheint, dass er

a)
seine satzungsgemäßen Aufgaben auch künftig dauerhaft wirksam und sachgerecht erfüllen wird und

b)
seine Ansprüche nicht vorwiegend geltend machen wird, um für sich Einnahmen aus Abmahnungen oder Vertragsstrafen zu erzielen,

4.
den Mitgliedern keine Zuwendungen aus dem Vereinsvermögen gewährt werden und Personen, die für den Verein tätig sind, nicht durch unangemessen hohe Vergütungen oder andere Zuwendungen begünstigt werden.

2Es wird unwiderleglich vermutet, dass Verbraucherzentralen sowie andere Verbraucherverbände, wenn sie überwiegend mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, diese Voraussetzungen erfüllen.

(3) 1Die Entscheidung über den Eintragungsantrag ist dem Antragsteller zuzustellen. 2Auf der Grundlage einer wirksamen dem Antrag stattgebenden Entscheidung ist der Verein unter Angabe des Namens, der Anschrift, des zuständigen Registergerichts, der Registernummer und des satzungsmäßigen Zwecks in die Liste einzutragen.

(4) Auf Antrag erteilt das Bundesamt für Justiz einem qualifizierten Verbraucherverband, der in der Liste eingetragen ist, eine Bescheinigung über ihre Eintragung.





 

Frühere Fassungen von § 4 UKlaG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 13.10.2023Artikel 10 Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG)
vom 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
aktuell vorher 02.12.2020Artikel 2 Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
vom 26.11.2020 BGBl. I S. 2568
aktuell vorher 24.02.2016Artikel 3 Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts
vom 17.02.2016 BGBl. I S. 233
aktuell vorher 01.01.2007Artikel 4 Gesetz zur Errichtung und zur Regelung der Aufgaben des Bundesamts für Justiz
vom 17.12.2006 BGBl. I S. 3171
aktuellvor 01.01.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 4 UKlaG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 UKlaG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UKlaG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 UKlaG Ansprüche bei verbraucherschutzgesetzwidrigen Praktiken (vom 13.10.2023)
... die §§ 8, 9, 70, 74 und 98 des Medienstaatsvertrags vom 14. bis 28. April 2020, die §§ 4 , 5, 5a, 5b und 6 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags vom 10. bis 27. September 2002, die ...
§ 3 UKlaG Anspruchsberechtigte Stellen (vom 13.10.2023)
... stehen zu: 1. den qualifizierten Verbraucherverbänden, die in der Liste nach § 4 eingetragen sind, und den qualifizierten Einrichtungen aus anderen Mitgliedstaaten der ...
§ 4a UKlaG Überprüfung der Eintragung in der Liste nach § 4 (vom 13.10.2023)
... von Amts wegen, ob ein qualifizierter Verbraucherverband, der in der Liste nach § 4 eingetragen ist, die Eintragungsvoraussetzungen nach § 4 Absatz 2 Satz 1 erfüllt, ... der in der Liste nach § 4 eingetragen ist, die Eintragungsvoraussetzungen nach § 4 Absatz 2 Satz 1 erfüllt, 1. nach Ablauf von zwei Jahren nach seiner Ersteintragung und danach ... begründete Zweifel daran, ob ein qualifizierter Verbraucherverband, der in der Liste nach § 4 eingetragen ist, die Eintragungsvoraussetzungen nach § 4 Absatz 2 Satz 1 erfüllt, kann ... der in der Liste nach § 4 eingetragen ist, die Eintragungsvoraussetzungen nach § 4 Absatz 2 Satz 1 erfüllt, kann das Gericht das Bundesamt für Justiz zur Überprüfung der ...
§ 4b UKlaG Berichtspflichten und Mitteilungspflichten der qualifizierten Verbraucherverbände (vom 13.10.2023)
... Die qualifizierten Verbraucherverbände, die in der Liste nach § 4 eingetragen sind, sind verpflichtet, dem Bundesamt für Justiz bis zum 30. Juni eines jeden ... 4 ist nicht anzuwenden auf qualifizierte Verbraucherverbände, für die die Vermutung nach § 4 Absatz 2 Satz 2 gilt. (2) Das Bundesamt für Justiz kann die qualifizierten ... in denen festgestellt wird, dass ein qualifizierter Verbraucherverband, der in der Liste nach § 4 eingetragen ist, einen Anspruch missbräuchlich geltend gemacht ...
§ 4c UKlaG Aufhebung der Eintragung in der Liste nach § 4 (vom 13.10.2023)
... Die Eintragung eines qualifizierten Verbraucherverbands in der Liste nach § 4 ist mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben, wenn 1. der qualifizierte ... qualifizierten Verbraucherverband die Voraussetzungen für die Eintragung in der Liste nach § 4 Absatz 2 Satz 1 nicht vorlagen oder weggefallen sind. (2) Ist auf Grund tatsächlicher ... drei Monate angeordnet werden. Ruht die Eintragung, ist dies in der Liste nach § 4 zu vermerken. (3) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Entscheidungen nach Absatz 1 ... daran hat, dass die Eintragung eines qualifizierten Verbraucherverbandes in der Liste nach § 4 ruht oder aufgehoben worden ...
§ 4d UKlaG Liste der qualifizierten Einrichtungen für grenzüberschreitende Verbandsklagen (vom 13.10.2023)
... auch die Registernummer und die registerführende Stelle in der Liste anzugeben. § 4 Absatz 4 ist entsprechend ...
§ 4f UKlaG Verordnungsermächtigung (vom 13.10.2023)
... von eingetragenen Vereinen in die Liste der qualifizierten Verbraucherverbände nach § 4 , insbesondere zu den in dem Verfahren bestehenden Mitwirkungs- und Nachweispflichten,  ... qualifizierten Verbraucherverbands in der Liste der qualifizierten Verbraucherverbände nach § 4 , insbesondere zu den in diesem Verfahren bestehenden Mitwirkungs- und Nachweispflichten,  ...
§ 17 UKlaG Überleitungsvorschriften zu dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs (vom 02.12.2020)
... bei qualifizierten Einrichtungen, die vor dem 2. Dezember 2020 in die Liste nach § 4 eingetragen wurden und die am 2. Dezember 2020 schon länger als zwei Jahre in der Liste nach ... eingetragen wurden und die am 2. Dezember 2020 schon länger als zwei Jahre in der Liste nach § 4 eingetragen sind, vom Bundesamt für Justiz im Zeitraum vom 2. Dezember 2020 bis zum 31. ...
§ 18 UKlaG Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1820 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG (vom 13.10.2023)
... Die Liste der qualifizierten Einrichtungen nach § 4 wird in „Liste der qualifizierten Verbraucherverbände nach § 4" umbenannt. ... Einrichtungen nach § 4 wird in „Liste der qualifizierten Verbraucherverbände nach § 4 " umbenannt. Die in dieser Liste eingetragenen qualifizierten Einrichtungen werden ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
neugefasst durch B. v. 03.03.2010 BGBl. I S. 254; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
§ 8 UWG Beseitigung und Unterlassung (vom 13.10.2023)
... berührt, 3. den qualifizierten Verbraucherverbänden, die in der Liste nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes eingetragen sind, und den qualifizierten Einrichtungen aus anderen Mitgliedstaaten der ...
§ 8b UWG Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände (vom 13.10.2023)
...  (3) Die Vorschriften für qualifizierte Verbraucherverbände in § 4 Absatz 3 und 4 und in den §§ 4a bis 4c und 4f des Unterlassungsklagengesetzes sind auf die ...

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
neugefasst durch B. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1750, 3245; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
§ 33 GWB Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch (vom 07.11.2023)
... wahrzunehmen; 2. qualifizierten Verbraucherverbänden, die in der Liste nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes eingetragen sind, und qualifizierten Einrichtungen aus anderen Mitgliedstaaten der ...

Unternehmensbasisdatenregistergesetz (UBRegG)
Artikel 1 G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2506; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 404
§ 5 UBRegG Datenübermittlung durch die Registerbehörde (vom 29.12.2023)
... Justizbeitreibungsgesetzes ist, ee) Verfahren zur Eintragung in die Listen nach den §§ 4 und 4d des Unterlassungsklagengesetzes und nach § 8b des Gesetzes gegen den unlauteren ...

Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG)
Artikel 1 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272, 2; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
§ 2 VDuG Klageberechtigte Stellen
... sind 1. qualifizierte Verbraucherverbände, die a) in der Liste nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes eingetragen sind und b) nicht mehr als 5 Prozent ihrer finanziellen Mittel durch ...

Verordnung zu qualifizierten Einrichtungen und qualifizierten Wirtschaftsverbänden (QEWV)
V. v. 07.06.2021 BGBl. I S. 1832, 4832; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
§ 1 QEWV Antrag auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Verbraucherverbände (vom 13.10.2023)
... eingetragenen Vereins auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Verbraucherverbände nach § 4 Absatz 1 des Unterlassungsklagengesetzes ist schriftlich zu stellen. Er muss Folgendes enthalten: 1. den Namen, eine ... 1 Satz 2 Nummer 1 und 2 enthalten. Der Antrag eines anderen Verbraucherverbands nach § 4 Absatz 2 Satz 2 des Unterlassungsklagengesetzes muss die Angaben nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 2 und zusätzlich Angaben enthalten ...
§ 2 QEWV Angaben zu den Mitgliedern des Vereins
... für den Zeitraum nach Satz 1 nicht ausreichen, um festzustellen, ob die Anforderungen nach § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 des Unterlassungsklagengesetzes erfüllt ...
§ 6 QEWV Angaben zur finanziellen Ausstattung des Vereins
... Absatz 1 Satz 1 genannten Zeitraum nicht ausreichen, um festzustellen, ob die Voraussetzungen nach § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 des Unterlassungsklagengesetzes vorliegen, kann es auch Übersichten über die Einnahmen und Ausgaben nach Absatz 1 ...
§ 7 QEWV Mitteilungspflichten der qualifizierten Verbraucherverbände (vom 13.10.2023)
... unverzüglich Folgendes mitzuteilen: 1. jede Änderung seiner Angaben, die nach § 4 Absatz 3 Satz 2 des Unterlassungsklagengesetzes in der Liste der qualifizierten Verbraucherverbände eingetragen sind, und 2. den ... Verbraucherverbände eingetragen sind, und 2. den Wegfall einer Voraussetzung nach § 4 Absatz 2 des Unterlassungsklagengesetzes für seine Eintragung in der Liste der qualifizierten Verbraucherverbände. (2) ... zum 30. Juni eines Jahres hat ein qualifizierter Verbraucherverband, der nicht unter § 4 Absatz 2 Satz 2 des Unterlassungsklagengesetzes fällt, beim Bundesamt für Justiz eine den Anforderungen des § 2 Absatz 1 ...
§ 9 QEWV Verfahren zur Überprüfung der Eintragung (vom 13.10.2023)
...  (2) Von einem qualifizierten Verbraucherverband, der aufgrund der Vermutung nach § 4 Absatz 2 Satz 2 des Unterlassungsklagengesetzes in der Liste nach § 4 Absatz 1 des Unterlassungsklagengesetzes eingetragen ist, kann das ... der Vermutung nach § 4 Absatz 2 Satz 2 des Unterlassungsklagengesetzes in der Liste nach § 4 Absatz 1 des Unterlassungsklagengesetzes eingetragen ist, kann das Bundesamt für Justiz im Verfahren zur Überprüfung der ... liegt, für den diese Angaben im Rahmen des letzten Verfahrens, in dem die Voraussetzungen des § 4 Absatz 2 Satz 1 des Unterlassungsklagengesetzes geprüft wurden, dem Bundesamt für Justiz vorlagen. Das Bundesamt für ...
§ 16 QEWV Mitteilungspflichten der qualifizierten Wirtschaftsverbände
... nach § 8b Absatz 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in Verbindung mit § 4 Absatz 3 Satz 2 des Unterlassungsklagengesetzes in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände eingetragenen sind, 2. den ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1738; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1416
Artikel 1 8. GWB-ÄndG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
... dass sie eingetragen sind in a) die Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes oder b) das Verzeichnis der Europäischen ...

Gesetz über die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze bei innergemeinschaftlichen Verstößen
G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3367
Artikel 4 VSchDGEinfG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... § 4 des Unterlassungsklagengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 2002 (BGBl. I S. ...

Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage
G. v. 12.07.2018 BGBl. I S. 1151
Artikel 2 MuFKlaG Änderung der Zivilprozessordnung
... 350 natürliche Personen haben, 2. mindestens vier Jahre in der Liste nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes oder dem Verzeichnis der Europäischen Kommission nach Artikel 4 der Richtlinie 2009/22/EG des ...

Gesetz zur Errichtung und zur Regelung der Aufgaben des Bundesamts für Justiz
G. v. 17.12.2006 BGBl. I S. 3171
Artikel 4 BfJErruRegG Änderung sonstiger Rechtsvorschriften
... Beliehenen entstehen, ist das Bundesamt für Justiz." (14) § 4 des Unterlassungsklagengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 2002 (BGBl. I S. ...

Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
G. v. 26.11.2020 BGBl. I S. 2568
Artikel 1 WettbRÄndG Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
... 3. den qualifizierten Einrichtungen, die in der Liste der qualifizierten Einrichtungen nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes eingetragen sind, oder den qualifizierten Einrichtungen aus anderen Mitgliedstaaten der ... unangemessen hohe Vergütungen oder andere Zuwendungen begünstigt werden. (3) § 4 Absatz 3 und 4 sowie die §§ 4a bis 4d des Unterlassungsklagengesetzes sind entsprechend anzuwenden. ...
Artikel 2 WettbRÄndG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... auf Beseitigung stehen zu: 1. den qualifizierten Einrichtungen, die in der Liste nach § 4 eingetragen sind, oder den qualifizierten Einrichtungen aus anderen Mitgliedstaaten der ... geltend machen, solange ihre Eintragung ruht." 3. § 4 wird durch die folgenden §§ 4 bis 4d ersetzt: „§ 4 Liste der ... Eintragung ruht." 3. § 4 wird durch die folgenden §§ 4 bis 4d ersetzt: „§ 4 Liste der qualifizierten Einrichtungen (1) ... 3. § 4 wird durch die folgenden §§ 4 bis 4d ersetzt: „ § 4 Liste der qualifizierten Einrichtungen (1) Das Bundesamt für Justiz führt ... überprüft von Amts wegen, ob eine qualifizierte Einrichtung, die in der Liste nach § 4 eingetragen ist, die Eintragungsvoraussetzungen nach § 4 Absatz 2 Satz 1 erfüllt, ... Einrichtung, die in der Liste nach § 4 eingetragen ist, die Eintragungsvoraussetzungen nach § 4 Absatz 2 Satz 1 erfüllt, 1. nach Ablauf von zwei Jahren nach ihrer Ersteintragung und danach ... begründete Zweifel daran, ob eine qualifizierte Einrichtung, die in der Liste nach § 4 eingetragen ist, die Eintragungsvoraussetzungen nach § 4 Absatz 2 Satz 1 erfüllt, kann ... Einrichtung, die in der Liste nach § 4 eingetragen ist, die Eintragungsvoraussetzungen nach § 4 Absatz 2 Satz 1 erfüllt, kann das Gericht das Bundesamt für Justiz zur Überprüfung der ... und Mitteilungspflichten (1) Die qualifizierten Einrichtungen, die in der Liste nach § 4 Absatz 1 eingetragen sind, sind verpflichtet, bis zum 30. Juni eines jeden Kalenderjahres dem Bundesamt ... 1 Nummer 4 ist nicht anzuwenden auf qualifizierte Einrichtungen, für die die Vermutung nach § 4 Absatz 2 Satz 2 gilt. (2) Das Bundesamt für Justiz kann die qualifizierten Einrichtungen und ... in denen festgestellt wird, dass eine qualifizierte Einrichtung, die in der Liste nach § 4 eingetragen ist, einen Anspruch missbräuchlich geltend gemacht hat. § 4c ... der Eintragung (1) Die Eintragung einer qualifizierten Einrichtung in der Liste nach § 4 ist mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben, wenn 1. die qualifizierte Einrichtung ... Einrichtung dies beantragt oder 2. die Voraussetzungen für die Eintragung nach § 4 Absatz 2 Satz 1 nicht vorlagen oder weggefallen sind. (2) Ist auf Grund tatsächlicher ... längstens drei Monate angeordnet werden. Ruht die Eintragung, ist dies in der Liste nach § 4 zu vermerken. (3) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Entscheidungen nach Absatz 1 ... Interesse daran hat, dass die Eintragung einer qualifizierten Einrichtung in der Liste nach § 4 ruht oder aufgehoben worden ist. § 4d Verordnungsermächtigung  ... Einzelheiten zu regeln 1. zur Eintragung von eingetragenen Vereinen in die Liste nach § 4 sowie zur Überprüfung und Aufhebung von Eintragungen einer qualifizierten Einrichtung in ... und Aufhebung von Eintragungen einer qualifizierten Einrichtung in der Liste nach § 4 , einschließlich der in den Verfahren bestehenden Mitwirkungs- und Nachweispflichten und ... bei qualifizierten Einrichtungen, die vor dem 2. Dezember 2020 in die Liste nach § 4 eingetragen wurden und die am 2. Dezember 2020 schon länger als zwei Jahre in der Liste nach ... eingetragen wurden und die am 2. Dezember 2020 schon länger als zwei Jahre in der Liste nach § 4 eingetragen sind, vom Bundesamt für Justiz im Zeitraum vom 2. Dezember 2020 bis zum 31. ...

Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2355
Artikel 3 VerbrKredRLUG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... 1. qualifizierten Einrichtungen, die nachweisen, dass sie in die Liste gemäß § 4 oder in das Verzeichnis der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gemäß ...

Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts
G. v. 17.02.2016 BGBl. I S. 233
Artikel 3 VDSDG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... Einrichtungen, die nachweisen, dass sie in der Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 4 oder in dem Verzeichnis der Europäischen Kommission nach Artikel 4 Absatz 3 der Richtlinie ... die Zuwiderhandlung die Interessen ihrer Mitglieder berührt,". 5. § 4 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ...
Artikel 4 VDSDG Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
... Einrichtungen, die nachweisen, dass sie in der Liste der qualifizierten Einrichtungen nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes oder in dem Verzeichnis der Europäischen Kommission nach ...

Neuntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1416
Artikel 1 9. GWBÄndG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
... dass sie eingetragen sind in a) die Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes oder b) das Verzeichnis der Europäischen Kommission nach Artikel 4 Absatz 3 der ...

Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG)
G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
Artikel 10 VRUG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... die §§ 8, 9, 70, 74 und 98 des Medienstaatsvertrags vom 14. bis 28. April 2020, die §§ 4 , 5, 5a, 5b und 6 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags vom 10. bis 27. September 2002, die ... „1. den qualifizierten Verbraucherverbänden, die in der Liste nach § 4 eingetragen sind, und den qualifizierten Einrichtungen aus anderen Mitgliedstaaten der ... die Angabe „§ 2a" durch die Angabe „§ 2b" ersetzt. 9. § 4 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ... geändert: a) Der Überschrift werden die Wörter „in der Liste nach § 4 " angefügt. b) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In dem ... gefasst: „Die qualifizierten Verbraucherverbände, die in der Liste nach § 4 eingetragen sind, sind verpflichtet, dem Bundesamt für Justiz bis zum 30. Juni eines jeden ... geändert: a) Der Überschrift werden die Wörter „in der Liste nach § 4 " angefügt. b) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die ... „(1) Die Eintragung eines qualifizierten Verbraucherverbands in der Liste nach § 4 ist mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben, wenn 1. der qualifizierte ... qualifizierten Verbraucherverband die Voraussetzungen für die Eintragung in der Liste nach § 4 Absatz 2 Satz 1 nicht vorlagen oder weggefallen sind." c) In Absatz 4 werden die Wörter ... so sind auch die Registernummer und die registerführende Stelle in der Liste anzugeben. § 4 Absatz 4 ist entsprechend anzuwenden. § 4e Überprüfung und Aufhebung einer ... von eingetragenen Vereinen in die Liste der qualifizierten Verbraucherverbände nach § 4 , insbesondere zu den in dem Verfahren bestehenden Mitwirkungs- und Nachweispflichten,  ... qualifizierten Verbraucherverbands in der Liste der qualifizierten Verbraucherverbände nach § 4 , insbesondere zu den in diesem Verfahren bestehenden Mitwirkungs- und Nachweispflichten,  ... der Richtlinie 2009/22/EG (1) Die Liste der qualifizierten Einrichtungen nach § 4 wird in „Liste der qualifizierten Verbraucherverbände nach § 4" umbenannt. ... Einrichtungen nach § 4 wird in „Liste der qualifizierten Verbraucherverbände nach § 4 " umbenannt. Die in dieser Liste eingetragenen qualifizierten Einrichtungen werden zu ...
Artikel 11 VRUG Änderung der Verordnung zu qualifizierten Einrichtungen und qualifizierten Wirtschaftsverbänden
... Folgendes mitzuteilen: 1. jede Änderung seiner Angaben, die nach § 4 Absatz 3 Satz 2 des Unterlassungsklagengesetzes in der Liste der qualifizierten Verbraucherverbände eingetragen sind, und 2. den ... eingetragen sind, und 2. den Wegfall einer Voraussetzung nach § 4 Absatz 2 des Unterlassungsklagengesetzes für seine Eintragung in der Liste der qualifizierten Verbraucherverbände."  ... zum 30. Juni eines Jahres hat ein qualifizierter Verbraucherverband, der nicht unter § 4 Absatz 2 Satz 2 des Unterlassungsklagengesetzes fällt, beim Bundesamt für Justiz eine den Anforderungen des § 2 Absatz 1 ...
Artikel 12 VRUG Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes
... wird wie folgt gefasst: „ee) Verfahren zur Eintragung in die Listen nach den §§ 4 und 4d des Unterlassungsklagengesetzes und nach § 8b des Gesetzes gegen den unlauteren ...
Artikel 13 VRUG Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
...  „3. den qualifizierten Verbraucherverbänden, die in der Liste nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes eingetragen sind, und den qualifizierten Einrichtungen aus anderen Mitgliedstaaten der ... „(3) Die Vorschriften für qualifizierte Verbraucherverbände in § 4 Absatz 3 und 4 und in den §§ 4a bis 4c und 4f des Unterlassungsklagengesetzes sind auf die ...
Artikel 22 VRUG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
... gefasst: „2. qualifizierten Verbraucherverbänden, die in der Liste nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes eingetragen sind, und qualifizierten Einrichtungen aus anderen Mitgliedstaaten der ...