(1) Der Anspruch entsteht an dem Tage, an dem neben den Voraussetzungen des §
1 Abs. 1 die Voraussetzungen des §
2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 zusammen vorliegen. Er ist innerhalb eines Jahres geltend zu machen.
(2) Der Berechtigte hat alle für den Anspruch maßgebenden Verhältnisse sowie deren Änderung anzuzeigen.
§ 6 ÖrtlPräV Rückforderung ... für einen Zeitraum von weniger als zwölf Monaten seit Entstehen des Anspruchs (§ 4 Abs. 1) vorgelegen haben. Satz 1 gilt nicht bei Überschreitung des in § 1 Abs. 1 ... (2) Entfällt innerhalb von drei Jahren nach Entstehen des Anspruchs (§ 4 Abs. 1) die Voraussetzung des Hauptwohnsitzes oder des dienstlichen Wohnsitzes aus Gründen, ... oder teilweise zurückgefordert werden, wenn der Berechtigte seiner Anzeigepflicht nach § 4 Abs. 2 nicht ...