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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 22.02.2006 aufgehoben

§ 7 - Verordnung über die Gewährung einer örtlichen Prämie (ÖrtlPräV k.a.Abk.)

§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1990 in Kraft. § 1 bis § 3 und § 5 treten mit Ablauf des 31. Dezember 1993 außer Kraft.

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