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§ 8 - Sprengstoffgesetz (SprengG)

neugefasst durch B. v. 10.09.2002 BGBl. I S. 3518; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
Geltung ab 01.01.1987; FNA: 7134-2 Sprengstoffe
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§ 8 Versagung der Erlaubnis



(1) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn

1.
Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller oder eine der mit der Leitung des Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragten Personen die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt,

2.
eine der in Nummer 1 bezeichneten Personen

a)
die erforderliche Fachkunde nicht nachweist oder

b)
die erforderliche persönliche Eignung nicht besitzt oder

c)
das 21. Lebensjahr nicht vollendet hat.

Nummer 2 ist auf Antragsteller und die mit der Leitung des Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragten Personen, die den Umgang und den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nicht selbst leiten, nicht anzuwenden.

(2) Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn

1.
der Antragsteller oder eine mit der Leitung des Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragte Person nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder

2.
der Antragsteller weder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt noch eine gewerbliche Niederlassung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat.

(3) Ist bei juristischen Personen eine nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufene Person mit der Gesamtleitung des Umgangs oder des Verkehrs mit explosionsgefährlichen Stoffen beauftragt, so darf die Erlaubnis aus Gründen des Absatzes 1 Nr. 1 in Bezug auf den Antragsteller nur wegen mangelnder Zuverlässigkeit dieser Person versagt werden.

(4) Die Behörde hat Erlaubnisinhaber in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von fünf Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und persönliche Eignung zu überprüfen. Ist innerhalb von einem Jahr vor dem Zeitpunkt der Prüfung eine durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes vorgeschriebene Überprüfung der Zuverlässigkeit erfolgt, kann auf eine erneute Prüfung ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn und soweit das Ergebnis dieser Prüfung die Feststellung ermöglicht, dass die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung im Sinne der §§ 8a und 8b vorliegen. Ergebnis und Rechtsgrundlage der zugrunde gelegten Überprüfung sind aktenkundig zu machen.





 

Frühere Fassungen von § 8 SprengG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.10.2009Artikel 1 Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
vom 17.07.2009 BGBl. I S. 2062

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 8 SprengG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 SprengG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SprengG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1a SprengG Ausnahmen für Behörden und sonstige Einrichtungen des Bundes und der Länder und für deren Bedienstete sowie für Bedienstete anderer Staaten; Verordnungsermächtigungen (vom 01.07.2017)
... Aufgaben erforderlich sind. (4) Dieses Gesetz ist mit Ausnahme der §§ 8 bis 8c nicht anzuwenden auf das Bearbeiten, das Aufbewahren, das Verwenden, das Vernichten, den ... ihrer öffentlichen Aufgaben erforderlich sind. Dieses Gesetz ist mit Ausnahme der §§ 8 bis 8c auch nicht anzuwenden auf das Herstellen, Verarbeiten, Wiedergewinnen und die Einfuhr ... ihrer jeweiligen öffentlichen Aufgaben erforderlich sind, sind die §§ 7 bis 14 und § 27 nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden, das Vernichten, den ...
§ 1b SprengG Ausnahmen für den Umgang und den Verkehr mit sowie für die Einfuhr, für die Durchfuhr und für die Beförderung von explosionsgefährlichen Stoffen (vom 01.07.2017)
... Stoffen in den der Bergaufsicht unterliegenden Betrieben, jedoch mit Ausnahme der §§ 3 bis 16a, 19 bis 24 Absatz 1 hinsichtlich der Gebrauchsanleitung, soweit bergrechtliche ...
§ 6 SprengG Ermächtigungen, Sachverständigenausschuss (vom 27.06.2020)
... dass eine Erlaubnis nach § 7 und ein Befähigungsschein nach § 20 nicht aus den in § 8 Abs. 2 genannten Gründen versagt werden kann, f) dass der Nachweis der Fachkunde ... der Fachkunde für den Umgang und den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a in Verbindung mit § 9 oder nach § 20 Abs. 2 auch bei Vorliegen anderer Voraussetzungen ...
§ 12 SprengG Fortführung des Betriebs (vom 01.07.2017)
... wenn bei der mit der Leitung des Betriebes beauftragten Person Versagungsgründe nach § 8 Abs. 1 vorliegen. Die Fortsetzung kann untersagt werden, wenn bei dieser Person ... Die Fortsetzung kann untersagt werden, wenn bei dieser Person Versagungsgründe nach § 8 Abs. 2 Nr. 1  ...
§ 19 SprengG Verantwortliche Personen (vom 01.10.2009)
... oder den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreiben darf, im Falle des § 8 Abs. 3 die mit der Gesamtleitung der genannten Tätigkeiten beauftragte Person, 2. ...
§ 20 SprengG Befähigungsschein
... Buchstabe a sind. (2) Für die Erteilung des Befähigungsscheins gelten § 8 Abs. 1 und 2 Nr. 1 sowie die §§ 9 und 10 entsprechend mit der Maßgabe, dass der ...
§ 21 SprengG Bestellung verantwortlicher Personen (vom 01.10.2009)
... b und c dürfen nur Personen bestellt werden, bei denen Versagungsgründe nach § 8 Abs. 1 nicht vorliegen. Die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung sind durch eine ... die erforderliche Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung nicht mehr besitzt. § 8 Abs. 4 gilt entsprechend. Die Bestellung erlischt, wenn die Voraussetzungen nach § 8 Abs. 1 ... § 8 Abs. 4 gilt entsprechend. Die Bestellung erlischt, wenn die Voraussetzungen nach § 8 Abs. 1 nicht mehr gegeben sind. (4) Die Namen der in § 19 Abs. 1 Nr. 3 und 4 ...
§ 27 SprengG Erlaubnis zum Erwerb und zum Umgang
... zu versagen, wenn 1. beim Antragsteller Versagungsgründe nach § 8 Abs. 1 vorliegen, 2. der Antragsteller ein Bedürfnis für die ... eine Ausnahme von dem Alterserfordernis des Absatzes 3 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c zulassen, wenn öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.  ...
§ 33 SprengG Beschäftigungsverbot (vom 01.10.2009)
... kann dem Erlaubnisinhaber untersagt werden, wenn bei dieser Person ein Versagungsgrund nach § 8 Abs. 1 vorliegt. (3) In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann die ...
§ 34 SprengG Rücknahme und Widerruf (vom 01.10.2009)
... nicht beachtet werden. Die Erlaubnis nach § 7 darf nicht aus den Gründen des § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a widerrufen werden. (3) Die Erlaubnis nach § 7 ist ferner ... wegen des Nichtvorliegens oder Entfallens der Voraussetzungen nach §§ 8 , 8a oder 8b zurückgenommen oder widerrufen ...
§ 36 SprengG Zuständige Behörden (vom 16.07.2021)
... und der persönlichen Eignung der Angehörigen des Technischen Hilfswerks nach den §§ 8 bis 8c ist die Bundesschule des Technischen Hilfswerks. (5) Soweit nicht durch dieses ...
 
Zitat in folgenden Normen

Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
neugefasst durch B. v. 31.01.1991 BGBl. I S. 169; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 20.12.2021 BGBl. I S. 5238
§ 1 1. SprengV (vom 01.07.2017)
... Die §§ 7 bis 13, 20 und 21, 22 Abs. 1 und 2 und § 23 des Sprengstoffgesetzes sind nicht anzuwenden auf ... zu beachtenden Vorschriften unterwiesen worden sind. (2) Die §§ 7 bis 14, 20 und 21, 22 Abs. 1 und 2, die §§ 23, 27 sowie § 28 des Gesetzes, soweit ...
§ 2 1. SprengV (vom 01.07.2017)
... Die §§ 5, 5f, 7 bis 16, 20, 21, 22 Abs. 1 und 2, die §§ 23, 27 sowie § 28 des Sprengstoffgesetzes, ...
§ 4 1. SprengV (vom 01.07.2017)
... Die §§ 7 bis 13, 20, 21, 22 Absatz 1 und 2, die §§ 23, 27 sowie § 28 des Gesetzes, soweit er ... Gegenstände nach § 20 Absatz 4. (2) Die §§ 7 bis 13, 20, 21, 22 Absatz 1 und 2 sowie § 23 des Gesetzes sind im Rahmen einer gewerblichen ... Kategorie P1, wenn diese in einem Fahrzeug fest eingebaut sind. (3) Die §§ 7 bis 22 Abs. 2, die §§ 23, 27 und 28 des Gesetzes sind nicht anzuwenden auf das ... den Erwerb und das Verbringen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 3 sind § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a sowie § 27 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes, soweit er sich auf § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a ... § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a sowie § 27 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes, soweit er sich auf § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a des Gesetzes bezieht, nicht ...
§ 34 1. SprengV (vom 01.10.2009)
... Der Antragsteller ist zu einem Lehrgang zuzulassen, wenn bei ihm Versagungsgründe nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Buchstabe b und c des Gesetzes oder nach § 27 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes ...
§ 38 1. SprengV
... die Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) sind, ist § 8 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes nicht anzuwenden. Dies gilt auch, soweit in § 20 Abs. 2 des ... in einem anderen Mitgliedstaat als der Bundesrepublik Deutschland ansässig sind, ist § 8 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes nicht anzuwenden, soweit sie 1.  ...
§ 40 1. SprengV (vom 01.07.2017)
... die Rückschlüsse auf ihre Zuverlässigkeit und persönliche Eignung nach den §§ 8 , 8a und 8b des Gesetzes sowie auf Grund des Gesetzes geforderte Sicherheiten erlauben. ...

Drittes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften (3. SprengÄndG)
G. v. 15.06.2005 BGBl. I S. 1626
Artikel 1 3. SprengÄndG Änderung des Sprengstoffgesetzes
... auf Grund dieses Gesetzes auf harmonisierte Normen verwiesen werden." 7. § 8 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe b wird das Wort ... und persönliche Eignung zu überprüfen." 8. Nach § 8 werden folgende §§ 8a bis 8c eingefügt: „§ 8a ... b) Folgende Sätze 2 und 3 werden angefügt: „§ 8 Abs. 4 gilt entsprechend. Die Bestellung erlischt, wenn die Voraussetzungen nach § 8 Abs. 1 ... 8 Abs. 4 gilt entsprechend. Die Bestellung erlischt, wenn die Voraussetzungen nach § 8 Abs. 1 nicht mehr gegeben sind." 12. Nach § 27 Abs. 1 wird folgender Absatz ... 47a eingefügt: „§ 47a Übergangsvorschrift zu den §§ 8 bis 8b und 34 (1) § 34 Abs. 2 findet bis zum 31. Dezember 2009 mit der ...
Artikel 2 3. SprengÄndG Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
... 2 wird durch folgende Absätze 2 bis 5 ersetzt: „(2) Die §§ 7 bis 13, 20, 21, 22 Abs. 1 und 2, die §§ 23, 27 sowie 28 des Gesetzes, soweit er sich auf ... die in § 1 Abs. 4 Nr. 2 bezeichneten Modellraketen. (3) Die §§ 7 bis 13, 20, 21, 22 Abs. 1 und 2 sowie § 23 des Gesetzes sind im Rahmen einer gewerblichen ... T1, wenn diese in einem Fahrzeug fest eingebaut sind. (4) Die §§ 7 bis 22 Abs. 2, die §§ 23, 27 und 28 des Gesetzes sind nicht anzuwenden auf das ... den Erwerb und das Verbringen von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse III sind § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a sowie § 27 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes, soweit er sich auf § 8 ... 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a sowie § 27 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes, soweit er sich auf § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a des Gesetzes bezieht, nicht anzuwenden." c) Der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünftes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
G. v. 11.06.2017 BGBl. I S. 1586
Artikel 1 5. SprengGÄndG Änderung des Sprengstoffgesetzes
... öffentlichen Aufgaben erforderlich sind. (4) Dieses Gesetz ist mit Ausnahme der §§ 8 bis 8c nicht anzuwenden auf das Bearbeiten, das Aufbewahren, das Verwenden, das Vernichten, den ... ihrer öffentlichen Aufgaben erforderlich sind. Dieses Gesetz ist mit Ausnahme der §§ 8 bis 8c auch nicht anzuwenden auf das Herstellen, Verarbeiten, Wiedergewinnen und die Einfuhr ... ihrer jeweiligen öffentlichen Aufgaben erforderlich sind, sind die §§ 7 bis 14 und § 27 nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden, das Vernichten, den ... Stoffen in den der Bergaufsicht unterliegenden Betrieben, jedoch mit Ausnahme der §§ 3 bis 16a, 19 bis 24 Absatz 1 hinsichtlich der Gebrauchsanleitung, soweit bergrechtliche ... und der persönlichen Eignung der Angehörigen des Technischen Hilfswerks nach den §§ 8 bis 8c ist die Bundesschule des Technischen Hilfswerks. (4b) Die Länder ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2062
Artikel 1 4. SprengGÄndG Änderung des Sprengstoffgesetzes
... und Erkenntnisse im elektronischen Bundesanzeiger bekannt geben." 7. Dem § 8 Absatz 4 werden folgende Sätze angefügt: „Ist innerhalb von einem Jahr ... wegen des Nichtvorliegens oder Entfallens der Voraussetzungen nach §§ 8 , 8a oder 8b zurückgenommen oder widerrufen wird." 18. Dem § 36 werden ...
Artikel 2 4. SprengGÄndG Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
... und persönlichen Eignung der Angehörigen des Technischen Hilfswerks nach den §§ 8 bis 8c des Gesetzes ist die Bundesschule des Technischen Hilfswerks. (2c) Werden ... die Rückschlüsse auf ihre Zuverlässigkeit und persönliche Eignung nach den §§ 8 , 8a und 8b des Gesetzes sowie auf Grund des Gesetzes geforderte Sicherheiten erlauben. Als solche ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengKostV)
neugefasst durch B. v. 31.01.1991 BGBl. I S. 216; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 15 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
§ 3 SprengKostV
... der Prüfung 1. nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Nr. 2a oder § 20 Abs. 2 SprengG oder 2. nach § 9 Abs. 1 ...