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Zitierungen von § 7 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Natur- und Landschaftspfleger/Geprüfte Natur- und Landschaftspflegerin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 Natur/LandschaftsPflPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in Natur/LandschaftsPflPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 Natur/LandschaftsPflPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 11 durchführen. (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der ...
§ 3 Natur/LandschaftsPflPrV Gliederung und Inhalt der Prüfung
... Recht und Soziales. (2) Die Prüfung ist nach Maßgabe der §§ 4 bis 7 praktisch, schriftlich und mündlich ...
 
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