Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2013 aufgehoben
§ 3 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenSiebente Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchsetzung des gemeinschaftlichen Weinrechts
V. v. 28.07.2009 eBAnz AT77 2009 V1
Artikel 1 7. WeinRVÄndV ... eines anderen als der dort genannten Erzeugnisse erhöht." 2. § 3 wird aufgehoben. 3. Die §§ 4 bis 9 werden wie folgt gefasst: ...
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