Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 12.12.2019 aufgehoben

§ 4 - Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Preisstatistik (PreisStatV k.a.Abk.)

V. v. 29.05.1959 BAnz. Nr. 104; aufgehoben durch Artikel 2 G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2117
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 720-9-1 Allgemeine Preisvorschriften und Grundlagen des Preisrechts
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§ 4



Diese Verordnung gilt im Saarland von dem Zeitpunkt an, zu dem das Gesetz über die Preisstatistik im Saarland in Kraft tritt.



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