interne Verweise§ 13 EG-TypV Änderung der Anerkennung ... der Anerkennungsstelle jede Änderung der Angaben, die in den Antragsunterlagen nach § 12 Abs. 1 enthalten sind, unverzüglich mitzuteilen. (2) Die Anerkennung kann durch ... Anerkennung kann durch Nachtrag geändert werden. Für das Nachtragsverfahren gilt § 12 ...
§ 14 EG-TypV Erlöschen, Widerruf und Rücknahme der Anerkennung ... Stelle. (2) Die Anerkennung kann insbesondere widerrufen werden, wenn die nach § 12 Abs. 2 zu fordernden Kriterien nicht erfüllt sind, wenn Nebenbestimmungen nicht eingehalten ... werden oder wenn die Prüfaufgaben nicht ordnungsgemäß wahrgenommen werden. § 12 Abs. 3 und 4 ist entsprechend anzuwenden. (3) Die Anerkennung kann insbesondere ... (3) Die Anerkennung kann insbesondere zurückgenommen werden, wenn die nach § 12 Abs. 2 zu fordernden Kriterien zum Zeitpunkt des Erlasses des Anerkennungsbescheides nicht ... Kriterien zum Zeitpunkt des Erlasses des Anerkennungsbescheides nicht erfüllt waren. § 12 Abs. 3 und 4 ist entsprechend anzuwenden. (4) § 12 Abs. 5 ist ... erfüllt waren. § 12 Abs. 3 und 4 ist entsprechend anzuwenden. (4) § 12 Abs. 5 ist ...
§ 18 EG-TypV Akkreditierung und Akkreditierungsstelle ... und das Akkreditierungsverfahren sind die Vorschriften des § 11 Abs. 2, des § 12 Abs. 1 und 3 bis 5 und der §§ 13 bis 16 entsprechend anzuwenden. An die Stelle des ... §§ 13 bis 16 entsprechend anzuwenden. An die Stelle des Anerkennungsausschusses (§ 12 Abs. 3) tritt der ...
Zitate in aufgehobenen TitelnVerordnung über die EG-Typgenehmigung für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, ihre Anhänger und die von ihnen gezogenen auswechselbaren Maschinen sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten dieser Fahrzeuge (LoF-EG-TypV)
Artikel 1 V. v. 12.12.2004 BGBl. I S. 3363; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 21.04.2009 BGBl. I S. 872
Verordnung über die EG-Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge (Krad-EG-TypV)
Artikel 1 V. v. 07.02.2004 BGBl. I S. 248; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 21.04.2009 BGBl. I S. 872
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