Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Arbeitsschutz und Unfallverhütung,
- 2.
- Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 3.
- Ausführen von Hygienemaßnahmen,
- 4.
- Kenntnisse des Ausbildungsbetriebs,
- 5.
- Bedienen und Warten der technischen Einrichtungen,
- 6.
- Beurteilen der Rohstoffe, Zwischen- und Enderzeugnisse,
- 7.
- Behandeln und Verarbeiten der Rohstoffe,
- 8.
- Herstellen von Mischungen, Zwischen- und Enderzeugnissen,
- 9.
- Lagern der Rohstoffe, Zwischen- und Enderzeugnisse,
- 10.
- Verpacken und Verladen der Enderzeugnisse.