Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 23.12.2014 aufgehoben
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Eingangsformel - Soldatenjubiläumsverordnung (SJubV)

V. v. 24.07.2002 BGBl. I S. 2806; aufgehoben durch § 7 V. v. 18.12.2014 BGBl. I S. 2267
Geltung ab 30.07.2002; FNA: 51-1-28 Rechtsstellung der Soldaten
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Eingangsformel



Auf Grund des § 30 Abs. 4 in Verbindung mit § 72 Abs. 1 Nr. 5 des Soldatengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Februar 2001 (BGBl. I S. 232, 478) verordnet die Bundesregierung:



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