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III. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Bundes bei Klagen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Angelegenheiten von Amtsbezügen und Besoldung (BMinUWidAnO k.a.Abk.)

A. v. 17.11.2005 BGBl. I S. 3388
Geltung ab 01.12.2005; FNA: 2030-14-144 Beamte

III.



Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen übertrage ich dem Bundesamt für Finanzen die Vertretung des Bundes bei Klagen von Beamtinnen und Beamten, soweit es nach dieser Anordnung zur Entscheidung über Widersprüche zuständig ist (§ 174 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes). Entsprechendes gilt für Klagen von Empfängerinnen und Empfängern von Amtsbezügen.