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IV. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Bundes bei Klagen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Angelegenheiten von Amtsbezügen und Besoldung (BMinUWidAnO k.a.Abk.)

A. v. 17.11.2005 BGBl. I S. 3388
Geltung ab 01.12.2005; FNA: 2030-14-144 Beamte

IV.



Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 2005 in Kraft. Sie findet keine Anwendung auf Widersprüche, die vor ihrem Inkrafttreten eingelegt, oder auf Klagen, die vor ihrem Inkrafttreten erhoben worden sind.