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§ 15a - Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)

neugefasst durch B. v. 14.05.1998 BGBl. I S. 971, 1527, 3512; aufgehoben durch Artikel 2 Abs. 1 G. v. 06.02.2012 BGBl. I S. 148
Geltung ab 01.01.1987; FNA: 7823-5 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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§ 15a Neue Erkenntnisse



(1) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit kann vom Zulassungsinhaber zum Nachweis des fortdauernden Vorliegens der Zulassungsvoraussetzungen Angaben, Unterlagen und Proben innerhalb bestimmter Fristen nachfordern, soweit neue Erkenntnisse eine Überprüfung der Zulassung erfordern.

(2) Der Antragsteller und der Zulassungsinhaber haben dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

1.
Änderungen gegenüber den im Zusammenhang mit der Antragstellung mitgeteilten Angaben und vorgelegten Unterlagen und

2.
neue Erkenntnisse über Auswirkungen des Pflanzenschutzmittels auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf den Naturhaushalt

unverzüglich anzuzeigen. Der Anzeige sind die Angaben, Unterlagen und Proben beizufügen, aus denen sich die Änderungen oder die neuen Erkenntnisse ergeben.

(3) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit kann den Zulassungsinhaber verpflichten, Angaben und Unterlagen nach den Absätzen 1 und 2 der Kommission der Europäischen Union und den zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten innerhalb bestimmter Fristen vorzulegen und ihm die Vorlage anzuzeigen.



 

Zitierungen von § 15a PflSchG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15a PflSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflSchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 PflSchG Verwertung von Erkenntnissen aus Unterlagen Dritter
... Unterlagen, die dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nach § 15a Abs. 1 und 2 zur Prüfung eines Wirkstoffs vorgelegt worden sind, dürfen zugunsten ... als fünf Jahre zurückliegt. Abweichend von Satz 2 dürfen Unterlagen nach § 15a Abs. 1 und 2 nur nach Ablauf der in Absatz 2 vorgesehenen Frist verwertet werden, wenn diese Frist ...
§ 14a PflSchG Verwertung neuer Erkenntnisse aus Versuchen mit Wirbeltieren
... voraussetzen und dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nach § 15a Abs. 1 und 2 zur Prüfung eines Wirkstoffs vorgelegt worden sind, dürfen zu Gunsten ...
§ 14b PflSchG Nachforderungen
... inhaltlich gleiche Unterlagen, die Versuche mit Wirbeltieren voraussetzen, nach § 15a Abs. 1 nachgefordert werden, so teilt das Bundesamt für Verbraucherschutz und ...
§ 15b PflSchG Zulassung von in anderen Mitgliedstaaten zugelassenen Pflanzenschutzmitteln (vom 15.12.2010)
... die Entscheidung vorgesehenen Umfangs zu. (8) § 15 Abs. 5, 6 und 7 und § 15a gelten für Zulassungen nach den Absätzen 1 und 7 ...
§ 15c PflSchG Zulassung vor Entscheidung der Europäischen Gemeinschaft (vom 15.12.2010)
... hinreichend lagerfähig ist. § 15 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 und 4 bis 7 und § 15a Abs. 2 und 3 gelten für Zulassungen nach Satz 1 entsprechend. (2) Das Bundesamt ...
§ 16f PflSchG Pflichten des Inhabers der Verkehrsfähigkeitsbescheinigung (vom 13.03.2008)
... dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit anzuzeigen. § 15a Abs. 2 Satz 2 gilt ...
§ 18 PflSchG Genehmigung (vom 01.01.2008)
...  (2) Auf Genehmigungen nach Absatz 1 sind § 15 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 und 6 und § 15a Abs. 2 Satz 1 anzuwenden. (3) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und ...
§ 38a PflSchG Übermittlung von Daten (vom 15.12.2010)
... hinaus Angaben und Unterlagen, die es bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben nach den §§ 15 bis 16a und 18 erlangt hat, an die in Satz 1 genannten Stellen übermitteln, soweit dies durch ...
§ 40 PflSchG Bußgeldvorschriften (vom 09.11.2011)
... 2, § 16b Abs. 2 Satz 1, § 22 Abs. 3 oder § 34a Satz 1, b) nach § 15a Abs. 3, auch in Verbindung mit § 15b Abs. 8 oder § 15c Abs. 1 Satz 2, oder  ... § 15b Abs. 7 verbundenen vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt, 8. entgegen § 15a Abs. 2 Satz 1, auch in Verbindung mit § 15b Abs. 8, § 15c Abs. 1 Satz 2 oder § 18 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes und des BVL-Gesetzes
G. v. 05.03.2008 BGBl. I S. 284, 1102
Artikel 1 PflSchGuBVLGÄndG
...  § 14b Nachforderungen § 15 Zulassung § 15a Neue Erkenntnisse § 15b Zulassung von in anderen Mitgliedstaaten zugelassenen ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes
G. v. 22.06.2006 BGBl. I S. 1342
Artikel 1 2. PflSchGÄndG
... dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit anzuzeigen. § 15a Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend. § 16g Rücknahme oder Widerruf der ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Pflanzenschutzmittel-Gebührenverordnung (PflSchMGebV)
neugefasst durch B. v. 09.03.2005 BGBl. I S. 744; aufgehoben durch § 6 V. v. 22.10.2013 BGBl. I S. 3872
Anlage PflSchMGebV (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis (vom 02.04.2009)
... der Zulassung auf Grund neuer Erkenntnisse; § 15a Pflanzenschutzgesetz 5.000 bis 20.400 1800 Verlängerung der ...