Die Verlobten haben die beabsichtigte Eheschließung mündlich oder schriftlich bei einem der Standesbeamten anzumelden, die nach § 6 Abs. 2 oder 3 für die Eheschließung zuständig sind.
... die Ehe geschlossen wurde, so bedarf die Eheschließung erneut der Anmeldung (§ 4 ) und der Prüfung der Voraussetzungen für die Eheschließung (§ 5). Vor der ...