§ 43a
Für die Beurkundung der Sterbefälle von Häftlingen der ehemaligen deutschen Konzentrationslager ist im Geltungsbereich dieses Gesetzes der Standesbeamte des Sonderstandesamts in Arolsen ausschließlich zuständig.
interne Verweise§ 43d PStG ... Eine Eintragung nach § 43a erfolgt nicht, wenn der Sterbefall bereits durch einen anderen Standesbeamten als den ...
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