In die Heiratsurkunde werden aufgenommen
- 1.
- die Vornamen der Ehegatten und die von ihnen vor der Eheschließung geführten Familiennamen, ihr Wohnort, Ort und Tag ihrer Geburt sowie ihre rechtliche Zugehörigkeit oder ihre Nichtzugehörigkeit zu einer Kirche, Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft, wenn die rechtliche Zugehörigkeit oder die Nichtzugehörigkeit im Heiratsbuch eingetragen ist,
- 2.
- Ort und Tag der Eheschließung.
neugefasst durch B. v. 25.02.1977 BGBl. I S. 377; aufgehoben durch § 75 V. v. 22.11.2008 BGBl. I S. 2263