Änderung § 3 KindUFV vom 01.01.2008

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 3 KindUFV, alle Änderungen durch Artikel 1 3. KindUVVuaÄndV am 1. Januar 2008 und Änderungshistorie der KindUFV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 3 KindUFV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2008 geltenden Fassung
§ 3 KindUFV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2008 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 28.12.2007 BGBl. I S. 3283
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Textabschnitt unverändert)

§ 3 Zulässige Abweichungen


(Text alte Fassung) nächste Änderung

Folgende Abweichungen von den in den Anlagen 1 und 2 bestimmten Vordrucken sind zulässig:

(Text neue Fassung)

Folgende Abweichungen von den in den Anlagen 1 und 2 bestimmten Formularen sind zulässig:

1. Berichtigungen, die auf einer Änderung von Rechtsvorschriften beruhen;

vorherige Änderung

2. Anpassungen, Änderungen oder Ergänzungen, die es, ohne den Inhalt der Vordrucke zu verändern oder das Verständnis der Vordrucke zu erschweren, den Gerichten ermöglichen, die Verfahren maschinell zu bearbeiten, für die Bearbeitung technische Entwicklungen nutzbar zu machen oder vorhandene technische Einrichtungen weiter zu nutzen;



2. Anpassungen, Änderungen oder Ergänzungen, die es, ohne den Inhalt der Formulare zu verändern oder das Verständnis der Formulare zu erschweren, den Gerichten ermöglichen, die Verfahren maschinell zu bearbeiten, für die Bearbeitung technische Entwicklungen nutzbar zu machen oder vorhandene technische Einrichtungen weiter zu nutzen;

3. Verringerung oder Erweiterung der notwendigen Ausfüllfelder für Fälle, in denen Unterhalt für weniger oder mehr Kinder geltend gemacht wird oder aus anderen Gründen Ausfüllfelder für weitere Angaben notwendig sind.



 (keine frühere Fassung vorhanden)



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed