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Artikel 1 - Dritte Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Vordruckverordnung und Erste Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung (3. KindUVVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1


Artikel 1 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2008 KindUFV § 1, § 2, § 3, § 4, Anlage 1, Anlage 2

Die Kindesunterhalt-Vordruckverordnung vom 19. Juni 1998 (BGBl. I S. 1364), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 23. November 2004 (BGBl. I S. 3071), wird wie folgt geändert:

1.
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

„Kindesunterhalt-Formularverordnung (KindUFV)".

2.
§ 1 wird wie folgt geändert:

a)
In der Überschrift wird das Wort „Vordrucke" durch das Wort „Formulare" ersetzt.

b)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In dem Satzteil vor Nummer 1 wird das Wort „eingeführt" durch das Wort „verwendet" ersetzt.

bb)
In Nummer 1 werden die Wörter „der in Anlage 1 bestimmte Vordruck" durch die Wörter „das in Anlage 1 bestimmte Formular" ersetzt.

cc)
In Nummer 2 werden die Wörter „der in Anlage 2 bestimmte Vordruck" durch die Wörter „das in Anlage 2 bestimmte Formular" ersetzt.

3.
§ 2 wird wie folgt geändert:

a)
In der Überschrift wird das Wort „Vordrucke" durch das Wort „Formulare" ersetzt.

b)
In Absatz 1 werden die Wörter „Der in Anlage 1 bestimmte Vordruck" durch die Wörter „Das in Anlage 1 bestimmte Formular" und das Wort „Vordruck" durch das Wort „Formular" ersetzt.

c)
In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „Der in Anlage 2 bestimmte Vordruck ist als Vordrucksatz" durch die Wörter „Das in Anlage 2 bestimmte Formular ist als Formularsatz" und das Wort „Vordrucks" durch das Wort „Formulars" ersetzt.

d)
Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 wird das Wort „Vordrucke" durch das Wort „Formulare" ersetzt.

bb)
In Satz 2 wird das Wort „Vordrucks" durch das Wort „Formulars" ersetzt.

4.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
In dem Satzteil vor Nummer 1 wird das Wort „Vordrucken" durch das Wort „Formularen" ersetzt.

b)
In Nummer 2 wird das Wort „Vordrucke" jeweils durch das Wort „Formulare" ersetzt.

5.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1 und das Wort „Vordrucken" wird durch das Wort „Formularen" ersetzt.

b)
Folgender Absatz 2 wird angefügt:

„(2) Betrifft der Antrag auf Festsetzung von Unterhalt im vereinfachten Verfahren Unterhaltsbeträge, die vor dem Inkrafttreten der Dritten Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Vordruckverordnung vom 28. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3283) fällig geworden sind, können für diese Verfahren auch die bis dahin gültigen Vordrucke verwendet werden."

6.
Die Anlagen I und II werden durch die in der Anlage zu dieser Änderungsverordnung enthaltenen Anlagen 1 und 2 ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Vordruckverordnung und Erste Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 3. KindUVVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. KindUVVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 3. KindUVVuaÄndV
...  1 tritt am 1. Januar 2008 und Artikel 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft.  ...
Anlage 3. KindUVVuaÄndV (zu Artikel 1 Nr. 6)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Formularverordnung
V. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2134, 3557
Artikel 1 4. KindUFVÄndV Änderung der Kindesunterhalt-Formularverordnung
... Kindesunterhalt-Formularverordnung vom 19. Juni 1998 (BGBl. I S. 1364), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 28. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3283) geändert worden ist, wird wie folgt ...