§ 5 Überweisung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer
Die Landesregierungen regeln durch Rechtsverordnung die Termine und das Verfahren für die Überweisung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer.
interne Verweise
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3702/a52010.htm