Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 4 - Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV)

Artikel 3 V. v. 20.01.1998 BGBl. I S. 74, 80; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Geltung ab 01.02.1998; FNA: 2121-6-24-4 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
| |

§ 4 Verschreiben durch einen Tierarzt



(1) Für ein Tier darf der Tierarzt die in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes bezeichneten Betäubungsmittel außer Alfentanil, Cannabis, Cocain, Diamorphin, Dronabinol, Etorphin, Fenetyllin, Fentanyl, Levacetylmethadol, Methadon, Methylphenidat, Nabilon, Oxycodon, Papaver somniferum, Pentobarbital, Remifentanil, Secobarbital und Sufentanil verschreiben.

(2) 1Für seinen Praxisbedarf darf der Tierarzt die in Absatz 1 bezeichneten Betäubungsmittel sowie Alfentanil, Cocain zur Lokalanästhesie bei Eingriffen am Kopf als Lösung bis zu einem Gehalt von 20 vom Hundert oder als Salbe bis zu einem Gehalt von 2 vom Hundert, Etorphin nur zur Immobilisierung von Tieren, die im Zoo, im Zirkus oder in Wildgehegen gehalten werden, durch eigenhändige oder in Gegenwart des Verschreibenden erfolgende Verabreichung, Fentanyl, Methadon, Pentobarbital, Remifentanil und Sufentanil bis zur Menge seines durchschnittlichen Zweiwochenbedarfs, mindestens jedoch die kleinste Packungseinheit, verschreiben. 2Die Vorratshaltung soll für jedes Betäubungsmittel den Monatsbedarf des Tierarztes nicht übersteigen.

(3) 1Für den Stationsbedarf darf nur der Tierarzt verschreiben, der eine Tierklinik oder eine Teileinheit einer Tierklinik leitet oder in Abwesenheit des Leiters beaufsichtigt. 2Er darf die in Absatz 2 bezeichneten Betäubungsmittel, ausgenommen Etorphin, unter Beachtung der dort festgelegten Beschränkungen über Bestimmungszweck, Gehalt und Darreichungsform verschreiben.





 

Frühere Fassungen von § 4 BtMVV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 08.04.2023Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung und der Tierärztegebührenordnung
vom 15.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 70
aktuell vorher 10.03.2017Artikel 3 Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften
vom 06.03.2017 BGBl. I S. 403
aktuell vorher 09.06.2016Artikel 2 Einunddreißigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
vom 31.05.2016 BGBl. I S. 1282
aktuell vorher 21.11.2015Artikel 2 Dreißigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
vom 11.11.2015 BGBl. I S. 1992
aktuell vorher 21.07.2009Artikel 3 Gesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung
vom 15.07.2009 BGBl. I S. 1801
aktuell vorher 25.03.2009Artikel 1 Dreiundzwanzigste Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung (23. BtMÄndV)
vom 19.03.2009 BGBl. I S. 560
aktuellvor 25.03.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 4 BtMVV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 BtMVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BtMVV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 BtMVV Angaben auf dem Betäubungsmittelrezept (vom 08.04.2023)
... Telefonnummer, 8. in den Fällen des § 2 Absatz 2, § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 der Vermerk "Praxisbedarf" anstelle der Angaben in den Nummern 1 und 5, 9. ...
§ 10 BtMVV Betäubungsmittelanforderungsschein (vom 08.04.2023)
... für den Stationsbedarf nach § 2 Absatz 3, § 3 Absatz 3 und § 4 Absatz 3 , den Notfallbedarf nach § 5d und den Rettungsdienstbedarf nach § 6 Absatz 1 dürfen ...
§ 12 BtMVV Abgabe (vom 08.04.2023)
... werden: 1. auf eine Verschreibung, a) die nach den §§ 1 bis 4 oder § 7 Abs. 2 für den Abgebenden erkennbar nicht ausgefertigt werden durfte,  ... den Notfallbedarf und den Rettungsdienstbedarf, a) die nach den §§ 1 bis 4 , § 7 Abs. 1 oder § 10 Abs. 3 für den Abgebenden erkennbar nicht ausgefertigt werden ... nur unter Einhaltung der für das Verschreiben geltenden Vorschriften der §§ 1 und 4 Absatz 1  ...
§ 13 BtMVV Nachweisführung (vom 08.04.2023)
... ihm geleitete tierärztliche Hausapotheke und 3. von dem in den §§ 2 bis 4 bezeichneten, verschreibungsberechtigten Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt für den Praxis- oder ...
§ 16 BtMVV Straftaten (vom 08.04.2023)
... einen Patienten, b) entgegen § 2 Absatz 2 Satz 1, § 3 Abs. 2 Satz 1 oder § 4 Absatz 2 Satz 1 für seinen Praxisbedarf oder c) entgegen § 4 Abs. 1 für ein Tier  ... 2 Satz 1 oder § 4 Absatz 2 Satz 1 für seinen Praxisbedarf oder c) entgegen § 4 Abs. 1 für ein Tier andere als die dort bezeichneten Betäubungsmittel oder unter ... Beschränkungen verschreibt, 3. entgegen § 2 Absatz 3, § 3 Absatz 3 oder § 4 Absatz 3 a) Betäubungsmittel für andere als die dort bezeichneten Einrichtungen,  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Cannabisgesetz (CanG)
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Artikel 4 CanG Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
... in Form von getrockneten Blüten," gestrichen. 2. In § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 wird jeweils das Wort „Cannabis," und das Wort „Dronabinol," ...

Dreißigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 11.11.2015 BGBl. I S. 1992
Artikel 2 30. BtMÄndV Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
... mg,. 2. In § 4 Absatz 1 Buchstabe b wird nach dem Wort „Methadon" das Komma und das Wort ...

Dreiundzwanzigste Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung (23. BtMÄndV)
V. v. 19.03.2009 BGBl. I S. 560
Artikel 1 23. BtMÄndV Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
... das Komma und das Wort „Phenmetrazin" gestrichen. 3. In § 4 Absatz 1 Buchstabe b werden nach dem Wort „Methylphenidat" das Komma und das Wort ...

Einunddreißigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 31.05.2016 BGBl. I S. 1282
Artikel 2 31. BtMÄndV Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
... § 4 Absatz 3 Satz 1 der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung vom 20. Januar 1998 (BGBl. I S. ...

Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 11.05.2011 BGBl. I S. 821
Artikel 2 25. BtMÄndV Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
... nach den Wörtern „Stationsbedarf nach § 2 Abs. 4, § 3 Abs. 3 und § 4 Abs. 4" ein Komma und die Wörter „den Notfallbedarf nach § 5c und den ...

Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften
G. v. 06.03.2017 BGBl. I S. 403
Artikel 3 BtMRÄndG Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
... dem Wort „Amfetamin," das Wort „Cannabis," eingefügt. 4. In § 4 Absatz 1 Buchstabe b wird nach dem Wort „Alfentanil," das Wort „Cannabis," ...

Gesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung
G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1801
Artikel 3 BtMGuaÄndG Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
... „Cocain," das Wort „Diamorphin," eingefügt. 4. In § 4 Absatz 1 Buchstabe b wird nach dem Wort „Cocain," das Wort „Diamorphin," ...

Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung und der Tierärztegebührenordnung
V. v. 15.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 70
Artikel 1 BtMVVuGOTÄndV Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
... „aufgeführten" durch das Wort „bezeichneten" ersetzt. 4. § 4 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ... c) In Nummer 8 wird die Angabe „§ 2 Abs. 3, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 3" durch die Wörter „§ 2 Absatz 2, § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz ... 2 und § 4 Abs. 3" durch die Wörter „§ 2 Absatz 2, § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2" ersetzt. 10. In § 10 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ ... 10. In § 10 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 2 Abs. 4, § 3 Abs. 3 und § 4 Abs. 4" durch die Wörter „§ 2 Absatz 3, § 3 Absatz 3 und § 4 Absatz ... 3 und § 4 Abs. 4" durch die Wörter „§ 2 Absatz 3, § 3 Absatz 3 und § 4 Absatz 3" ersetzt. 11. § 12 wird wie folgt geändert: a) In ... 9" gestrichen. b) In Absatz 5 werden die Wörter „§§ 1 und 4 Abs. 1 und 2 " durch die Wörter „§§ 1 und 4 Absatz 1" ersetzt. 12. In ... „§§ 1 und 4 Abs. 1 und 2" durch die Wörter „§§ 1 und 4 Absatz 1 " ersetzt. 12. In § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 und Satz 3 werden die ... „§ 2 Abs. 3" durch die Angabe „§ 2 Absatz 2" und die Angabe „ § 4 Abs. 3" durch die Angabe „§ 4 Absatz 2" ersetzt. cc) Im Satzteil ... „§ 2 Absatz 2" und die Angabe „§ 4 Abs. 3" durch die Angabe „ § 4 Absatz 2" ersetzt. cc) Im Satzteil nach Buchstabe c werden die Wörter ... Nummer 3 wird im Satzteil vor Buchstabe a die Angabe „§ 2 Abs. 4, § 3 Abs. 3 oder § 4 Abs. 4" durch die Wörter „§ 2 Absatz 3, § 3 Absatz 3 oder § 4 ... oder § 4 Abs. 4" durch die Wörter „§ 2 Absatz 3, § 3 Absatz 3 oder § 4 Absatz 3" ersetzt. 14. § 17 wird wie folgt geändert: a) In ... geändert: a) In Nummer 1 werden die Wörter „§ 2 Abs. 2 Satz 2, § 4 Abs. 2 Satz 2 ," gestrichen. b) In Nummer 2 wird die Angabe „§ 5 Absatz 11" ...