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§ 9a
Änderungsalarm
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 12.07.2017 aufgehoben
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§ 9a - Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV)
neugefasst durch 15.12.1999
BGBl. I S. 2464
; aufgehoben durch
Artikel 29
V. v. 05.07.2017
BGBl. I S. 2272
Geltung ab 03.08.1984; FNA: 2125-40-25
Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
9 weitere Fassungen
|
wird in 66 Vorschriften zitiert
Zweiter Abschnitt Spezielle Vorschriften für bestimmte Lebensmittel
§ 9
←
→
§ 10
§ 9a Kennzeichnung bestimmter Lebensmittel, die Glycyrrhizinsäure oder deren Ammoniumsalz enthalten
§ 9a wird in
2 Vorschriften zitiert
Süßwaren und Getränke, die Glycyrrhizinsäure oder ihr Ammoniumsalz durch Zusatz der Stoffe selbst oder der Süßholzpflanze Glycyrrhiza glabra enthalten, sind nach Maßgabe der Anlage
5
zu kennzeichnen.
§ 9
←
→
§ 10
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Zitierungen von
§ 9a LMKV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9a LMKV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LMKV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 3 LMKV Kennzeichnungselemente
(vom 01.01.2015)
... von Zutaten nach Maßgabe des § 8, 7. nach Maßgabe des §
9a
die Angabe der dort genannten Stoffe, 8. nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. ...
Anlage 5 LMKV (zu § 9a) Kennzeichnung bestimmter Lebensmittel, die Glycyrrhizinsäure oder deren Ammoniumsalz enthalten
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