Erzeugnisse | Zulässige Abweichung ± % vol |
Bier mit einem Alkoholgehalt bis zu 5,5% vol Gegorene Getränke aus Weintrauben, die nicht Erzeugnisse im Sinne des Weingesetzes sind | 0,5 |
Bier mit einem Alkoholgehalt von mehr als 5,5% vol Weinähnliche und schaumweinähnliche Getränke Schäumende gegorene Getränke aus Weintrauben, die nicht Erzeugnisse im Sinne des Weingesetzes sind | 1,0 |
Getränke mit eingelegten Früchten oder Pflanzenteilen | 1,5 |
Sonstige Getränke | 0,3 |