interne Verweise§ 27 BierStV Verbringen aus dem freien Verkehr anderer Mitgliedstaaten (vom 01.04.2008) ... über das bezogene Bier gelten die Regelungen für berechtigte Empfänger in § 22 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 bis 5 sinngemäß. Der Antragsteller hat eine Steueranmeldung ... Für die Zulassung zum Bezug, die Sicherheitsleistung sowie die Aufzeichnungen gelten § 22 Abs. 4 und 5 sinngemäß. Für die Steueranmeldung gilt Absatz 1 Satz 3 und 4 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen sowie der Brennereiordnung
G. v. 19.03.2008 BGBl. I S. 450
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