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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2021 aufgehoben

*) Amtlicher Hinweis - Chemikalien-Kostenverordnung (ChemKostV)

neugefasst durch B. v. 23.05.2014 BGBl. I S. 591; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 98 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; dieses geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Geltung ab 25.08.1994; FNA: 8053-6-25 Sonstige Vorschriften
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*) Amtlicher Hinweis


*) Amtlicher Hinweis hat 1 frühere Fassung

Gemäß Artikel 4 Absatz 102 in Verbindung mit Artikel 5 Absatz 3 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) wird die Chemikalien-Kostenverordnung am 14. August 2018 aufgehoben.





 

Frühere Fassungen von *) Amtlicher Hinweis ChemKostV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 30.04.2014 (03.06.2014)Bekanntmachung der Neufassung der Chemikalien-Kostenverordnung
vom 23.05.2014 BGBl. I S. 591

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.